Erbe um ein Haus

Halli Hallo,

also um es kurz zufassen. Mein Papa und meine Mama sind geschieden. Beide hatten vorher ein Haus zusammen. Jetzt gehört es meinem Papa alleine und er möchte es mir überschreiben ( ich bin jetzt 21 ). Er möchte jedoch nicht das meine Mama irgendwann mal wieder etwas vom Haus erbt. Dies kann ja auch nur pasieren wenn ich früher sterbe als meine Mama. Also wollte mein Papa zum Notar gehn und meine Mama fragen ob sie beim Notar unterschreibt das sie im Todesfalle von mir auf das Erbe verzichtet. Dies will meine Mama nicht. Frage ist jetzt gibt es noch eine andere Möglichkeit das sie kein Erbe bekommt falls ich früher sterbe ? Oder gibt es nur den Weg zum Notar zu gehn und sie muss unterschreiben das sie auf das Erbe verzichtet?

Danke schon mal im Vorraus !

Liebe Grüße

Joshua R.

Hallo,

die einfachste Möglichkeit ist wohl die das du ein Kind zeugst. Wenn ein Abkommling da ist erbt dieses als Erbe der 1. Ordnung.

ml.

Hallo, das ist ganz einfach,

beim Notar regelt Ihr, dass das Haus wieder an den Vater zurückfällt, falls Du vor ihm stirbst.(die Klausel ist für einen Notar Standard).
Ingeborg

hallo,
der mutter würde ein plichteil zustehen,es sei denn sie verzichtet darauf.da sie das nicht will,wird es schwierig.sie könnten vielleicht mit dem vater vereinbaren dass er das haus erstmal nicht an sie überschreibt,sondern erst nach seinem tod.er kann ihnen ein lebenslanges,unentgeltliches wohnrecht einräumen,wenn sie in dem haus leben.dann fällt es,in dem fall dass die mutter nach ihnen stirbt nicht in die erbmasse.sie sind aber trotzdem abgesichert und könnten wie ein eigentum über das haus verfügen.dies wäre eine möglichkeit ,falls der vater jetzt schon das haus an sie übergeben will.

Hallo Joshua,

es gibt da sicherlich Möglichkeiten. Der Gedanke mit dem Notar war schon genau richtig. In der Regel ist dort nämlich eine erste Beratung kostenlos (sollte man aber sicherheitshalber noch einmal nachfragen). Und da Ihr für die Überschreibung ohnehin dorthin müsstet, kann ich nur empfehlen, sich dort beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo Joshua
wenn sie in ihrem Testament verfügen,dass ihre Mutter nur den Pflichtanteil bekommt( ist keine Verpflichtung), erben ihre Nachkommen den rest.
Ihr Vater kann in seinem Testament verfügen, dass sein erbe an sie vermacht wird, denn wie er sein erbe verteilt, ist ihm überlassen.
wenn ihr Vater der alleinige Eigentümer des Hauses ist, kann er es Ihnen allein vererben, aber diese Dinge müssen notariell beglaubigt werden. Ihnen bleibt also kein anderer weg übrig, als zum notar und evtl zum Anwalt zu gehen, um alles Hib- und Stichfest zu machen.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen?
lg Sicha

Hallo,
der Notar hat offensichtlich nicht umfassend beraten.
Ihr Vater kann Sie z.B. als nicht befreite Vorerbin einsetzen und bestimmen, dass im Falle Ihres Todes das Erbe an eine/n Dritte/n fällt. Die Vorerbschaft endet mit dem Tode Ihrer Mutter zu Ihrer Lebzeit. Das bedeutet, dass wenn Sie vor der Mutter versterben sollten, Nach- also Haupterbe eine andere Person wird, die der Vater jetzt bestimmen muss. Stirbt die Mutter vor Ihnen, werden Sie damit zur Haupterbin.
Evt. suchen Sie einen anderen Notar auf, der sich u.a. mit meinem Vorschlag auskennt. Es gäbe noch einen anderen Umweg, aber da müsste ich alle Familienverhältnisse genau kennen. Auch etwaige Pflichtteilsansprüche der Mutter müssen nämlich bedacht sein.
MfG
PB

Ich bedanke mich schon mal für alle Beiträte !!!

Nicht nur an einen Erbverzicht, sondern auch an einen Pflichtteilsverzicht muss gedacht werden.Mutter muss mitwirken, es sei denn, Sie hätten ein im Erbfall bevorrechtigtes Kind.

Wenn Sie verheiratet sind, steht Ihrer Frau dann das Erbe zu oder den Kindern wenn welche vorhanden sind. Die Mutter bzw. die Eltern erben nur wenn es keine Ehefrau/mann oder Kinder gibt. Man kann das Haus aber auch per Verfügung (zu Gunsten Dritter)jemanden anders übertragen.
Fragen Sie aber sicherheitshalber beim Anwalt nach.
Gruß

Hallo Josh1919, soviel ich weiß, würde Deine Mutter auf jeden Fall einen Pflichtteil beanspruchen können, dh., wenn sie alleinige Erbin im Falle Deines Todes währe, währen das von 100% die Hälfte.
Dies träfe aber nur zu, wenn Du zum Zeitpunkt Deines Todes nicht verheiratet bist, wenn ja, dann würde Deine Frau und Deine Kinder erben.
Gruß petit

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbrecht.

Zunächst wird der Fall Ihres Vorversterbens überschaubar sein.

Das Risiko könnte weiter gesenkt werdne, indem ihr Vater das Haus zunächst nicht auf Sie überträgt - etwa erst zu seinem Tode.

Ein andere Möglichkeit besteht in der Anorndung eine Vor- und Nacherbschaft. Nach Ihnen geht es das Haus, z.B. an Ihre künftige Frau oder Abkömmlinge.

Auch müsste Ihre Mutter nicht Erbin nach Ihnen werden, wenn Sie eine andere Person zum Erben einsezten, bzw. eigene Abkömmlinge haben. Sie könnte allenfalls dann ggf. einen Pflichtteil geltend machen.

Weitere Hinweise zum Pflichtteil, finden Sie unter http://www.pflichtteil-erbrecht.de
Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo Joshua,

Du liegs mit Deiner Vermutung genau richtig. Wenn Deine Mutter nicht unterschreiben will, muss sie das auch nicht. Natürlich hast Du die Möglichkeit ein Testament aufsetzen in dem Du Deinen letzten Willen festlegst und genau bestimmst was mit Deinem Erbe geschehen soll. Über die genaue Konstellation wie dieses Testament dementsprechend aussehen muss berät Dich ein Notar Deines Vertrauens.

Schöne Grüße
Pasha

Guten Tag Josh1991,

Ihre Mama erbt nach Ihnen nicht automatisch. Wenn er es also Ihnen überschreibt, dann erben Ihre Kinder und Ihre Enkel. Wenn Sie beides nicht haben, kann noch Ihre Frau erben, wenn Sie eine haben.

Die Lösung:

Ihr Vater geht mit Ihnen zum Notar, überschreibt Ihnen das Haus und Sie setzen jemanden als Erben ein- schon jetzt. Ihre Mutter muss auf gar nichts verzichten. Sie hat keinerlei Ansprüche, wenn Sie nicht Miteigentümerin ist, wovon ich ausgehe, wenn Sie schreiben, dass Ihrem Vater das Haus „nun alleine gehört“.

Falls noch Fragen offen wären, einfach melden.

LG aus Stuttgart

ich bedanke mich werde jetzt erst mal mitm meinem papa reden und dann gucken wir was wir tun . Danke an Alle !!!

Hier sollte euch der Notar beraten. So eine Vereinbarung muss immer notariell gemacht werden. Papa kann für diesen Fall einen Nacherben oder Schlusserben einsetzen oder bestimmen, dass bei deinem Tode das Haus an ihn zurückfällt.

Geschiedene Ehepartner sind nicht mehr erbberechtigt.

Ab dem Zeitpunkt an dem die Scheidung eingereicht ist.

Der Notar wird Ihnen bestätigen, dass hier kein Pflichtteilsanspruch der geschied. Ehefrau besteht, da ja das Eigentumsverhältnis schon geklärt ist und der Vater der alleinige Eigentümer ist.

Brauchst keine Angst haben