Hallo ,wer kann mir einen Tipp geben? A hat vom Vater, der mit B in 2.Ehe verheiratet war, ein Haus geerbt,B bekommt den Pflichtteil.A steht als Eigentümer im Grundbuch.Alles läuft über Anwälte.A bezahlt schon alles fürs Haus,Steuer,Versicherung,Wasser,etc., Pflichtteil für B wurde korrekt von Anwälten berechnet(mit Schätzung Haus und Grundstück etc,das ganze Programm) aber noch nicht ausgezahlt.B hat Stufenklage eingereicht und B ist ausgezogen, das Haus steht leer, übergibt aber den Schlüssel nicht und meldet sich seit 2 Monaten gar nicht mehr.B will Summe x mehr als errechneten Pflichtteil.Für A läuft die Zeit weg, da Familie mit Kindern vorhanden. Was kann A tun,um endlich ins Haus zu kommen?
Hi,
nachdem ein Pflichtteilsempfänger nur Anrecht auf eine Geldzahlung hat, wüßte ich nicht was dagegenspricht in das Haus einzuziehen. Ein Wohnrecht ist wohl nicht vorhanden?
Warum erkundigt A sich nicht bei seinem Anwalt wie er vorgehen könnte?
Sind denn noch Möbel im Haus? Dann würde ich B zur Räumung veranlassen.
Gruß
Tina
Tja, soweit A über „andere Quellen“ informiert wurde und soweit man von außen sehen kann, ist nichts mehr im Haus(obwohl,wenn man jetzt pingeleg wäre,ja auch der Inhalt Erbmasse ist)B hat KEIN Wohnrecht,A´S Vater hat verfügt, dass A alles bekommt, er wußte wohl, warum, weil B 3 Monate nach dem Tod schon ihren Freund ins Haus holte und dafür hat A´s Vater sein Haus wirklich nicht gebaut.B hat sich über ihren Anwalt das letzte Mal im Mai gemeldet.Seither ist nichts,keine Reaktionen auf Schreiben von A´s Anwalt, nichts.A´s Anwalt sagt nur, dass es Konsequenzen für A haben kann, wenn er das Haus öffnet, darauf muß er hinweisen.Welche, das sagt er nicht.Aber A zahlt ja auch schon alles fürs Haus,Versicherung,Wasser,Strom,Müll,Straßenreinigung,etc.Und er steht im Grundbuch.Tja, keine Ahnung.Worauf könnte B bei Hausöffnung klagen?Was sind das bloß für Gesetze?