will jetzt keine Fragen aufwerfen, die 1000mal unterm Thema Erbrecht im gesamten Internet zu finden sind, aber folgender Sachverhalt:
Großmutter verstirbt und hinterlässt ein Kind, welches aber auch bereits verstorben ist. Dieses hat 1 Kind aus erster und 3 aus zweiter Ehe, welche bis zu ihrem Tod bestand. Nach dem Erbrecht müsste, da kein Testament vorliegt, die Hinterlassenschaften gleichmässig an die 4 Kinder gehen. Einzige „wertvolle“ Hinterlassenschaft ist ein Konto mit 5-stelligem Guthaben. Es gibt keinen direkten Verwalter (Anwalt o.ä.), drum kümmert sich der letzte Ehepartner des Kindes der Verstorbenen, da dessen 3 Kinder noch minderjährig sind, um Räumung der Wohnung, Beerdigung, Kontoauflösung usw… Das volljährige erste Kind unternimmt nix (wartet auf seinen Anteil), ebenso wie es seit vielen Jahrzehnten sich erst weder um seinen getrennten Elternteil noch um seine Großmutter gekümmert hat.
Meine Frage ist ein wenig kompliziert, da eher so ein „das-ist-unfair“-Gefühl aufkommt, aber das erste Kind rechtlich gesehen scheinbar nix falsch gemacht hat. Gibt es trotzdem eine rechtliche Begründung, wegen z.B. Pflichtvernachlässigung (wenn man das Erbe will, sollt man sich drum kümmern, stattdessen muss der Ehepartner, der offensichtlich leer ausgeht, alles erledigen) o.ä. eine Auszahlung zu verhindern oder vermindern? Da kein Notar oder Anwalt, sondern der Ehepartner das Geld verwaltet, was sollte man machen, damit das erste Kind (von den eigenen erwartet man es wohl nicht) keine weiteren Forderungen stellt, in der Art „das hab ich noch nicht erhalten“; wie müsste eine Art Schreiben/Abmachung aussehen, die genau aussagt: „Kind 1 hat Anteil vollständig erhalten“ (mit Unterschrift etc.). Kann man das selbst machen, oder sollte man das rechtlich absichern?
um Erbe zu sein muss man nichts weiter machen als an passender Stelle in der Nachkommenschaft zu stehen. D.h. an der Erbenstellung und der Höhe des Erbes ist nichts zu rütteln.
Natürlich obliegt es den Erben gemeinsam den Nachlass abzuwickeln, und wenn ein Erbe sich nicht rührt kann ein anderer Erbe diese Abwicklung auch - soweit möglich - alleine betreiben. Dieser kann dann auch mit der Auszahlung von Barvermögen so lange warten, bis dies ggf. gerichtlich angefordert wird (was dann aber natürlich Kosten verursacht).
Besser wäre es aber den untätigen Erben über alle Schritte zumindest zu informieren, und dann proaktiv einen notariellen Erbvergleich anzuregen, in dem dann erklärt wird durch welche Leistungen die Erbansprüche bedient werden. Das ist dann das gewünschte Schriftstück.
BTW: Zur Untätigkeit des zweiten Erben nur folgende Anmerkung. Wenn hier von minderjährigen Kindern und einem volljährigen Kind die Rede ist, dann wird dies wohl noch nicht so alt sein, und vermutlich nicht über vergleichbare lebenspraktische und wirtschaftliche Erfahrungen verfügen, wie jemand aus seiner Elterngeneration. Insoweit ist es verständlich, dass sich da jemand versucht so weit wie möglich rauszuhalten. Für den Elternteil der anderen Erben ist es hingegen doch eigentlich eine nur positive Situation, wenn er im Sinne seiner Kinder alles regeln kann, und der andere Erbe ihm da nicht reinfunkt und allem zustimmt. Denn oft bedeutet Engagement mehrerer Erben, dass diese Engagements dann in unterschiedliche Richtungen gehen und zu Streit führen. Da ist es immer besser, wenn sich einer alleine kümmert.
danke für die Antwort. Sowas dacht ich mir schon, dass die bloße Existenz zum Erbe berechtigt.
Altersmäßig stimmt das in diesem Fall gerade nicht, es liegen ca. 20 Jahre zwischen den Kindern und das erste Kind ist fast so alt wie der Ehepartner, was aber auch nix ändert.
Sicher hast du auch Recht, dass man bei alleiniger Verwaltung keinen Streit hat, nur das zwischen Wohnsitz des Ehepartners und dem der Großmutter 300km lagen, sodass Räumung und Behördengänge vorort einen erheblichen Mehraufwand bedeuteten, den man aber wegen mangelnder Nachweißbarkeit sicher auch nicht „abrechnen“ kann.
Ich meine, ich will jetzt nicht für irgendeine Partei hier eintretten, den einen als Böse, den andern als Gut darstellen, um dementsprechend die Erbverteilung zu regeln. Mir war schon fast klar, dass eine gerechte Gleichverteilung sein muss, wollt mich nur absichern, ob es wirklich so ist und was man machen muss, um sich gegen Mehrforderungen zu schützen.