Erbe und Erbschein

Eine Geschichte:
Ein gemeinschaftlicher Erbschein wird ausgestellt. Es gibt 3Erben.
2Erben treten das Erbe an, der 3. Erbe ist sich nicht sicher ob er das Erbe antritt, oder ausschlägt.

Daher wird der Erbschein zu 1/3 ausgestellt, mit der Verfügung, dass bei Ausschlagung des 3.Erben das Erbe zu ½ aufgeteilt wird.
Danach wird die Erbschaftsakte bei Gericht ins Archiv gebracht.
Nach 2Jahren wird die Akte bei Gericht wieder hervorgeholt, weil einer der Erben damit was auch immer vorhat.

Jetzt die Fragen:
Aus welchen Gründen bearbeitet das Gericht so eine Akte wieder?
1: Betrug

Muss das Gericht bei einer Änderung des Erbscheins, alle Erben automatisch informieren?

Danke für Antworten und Grüße TimTag

Hallo.

Kann die Geschichte so überhaupt funktionieren?
Ich dachte, man muss sich binnen sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls entscheiden, ob man das Erbe annimmt?

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,

Mal abgesehen davon. ob die Geschichte plausibel ist (Beitrag von Kanitverstan), hast Du die Richtung der Antwort doch schon vorgegeben: Einer der Erben hat irgendwas vor. Was das ist können nur dieser Erbe oder das Gericht wissen. Dort wäre nachzufragen.

So ganz nebenbei: wie ist man zu der Information gekommen, dass die Akte wieder bearbeitet wird? Gab es eine Information des Gerichts?

Gruß
Jörg Zabel

Da hast Du richtig gedacht.
Die Schilderung stimmt irgendwie nicht, ist nicht plausibel.

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Und das bedeutet, alle Erben haben das Erbe angenommen. Denn mit der Beantragung des Erbscheins hat man ja das Erbe angenommen.
Waren sich die Erben vorher unsicher, ob sie annehmen wollen, dann können sie keinen Antrag stellen. Dann hätte man einen Teilerbschein beantragen können, also die 2 Erben einen mit eingetragenen 1/3 für jeden.

Und mir ist nicht bekannt, ein Nachlassgericht erteilt einen Gemeinschaftlichen Erbschein mit Auflagen, für Fälle, das sich einer der genannten Erben noch was anderes überlegt.
Der Erbschein dient doch als Ausweis über die Erbeneigenschaft gegenüber z.B. einer Bank oder Versicherung damit die auszahlen kann.
Keine Bank zahlt dann aus, wenn nicht klar ist an wenn (wie hier).

Irgendwas war anders als Du es beschreibst.

MfG
duck313

Es ist eine Konstellation denkbar, die hier zum Tragen kommen könnte: Der dritte Erbe ist unbekannt/nicht erreichbar. Da die Ausschlagungsfrist erst mit Kenntnis des Erben von seiner Erbenstellung/Bekanntgabe der Testamentseröffnung beginnt, kann es durchaus sein, dass die Akte genau jetzt wieder aufgrund entsprechender Entwicklungen hervor geholt wurde.

In der Frage steht aber ganz eindeutig:

Kann also nicht sein, was Du vermutest.
Gruß
anf

Hatte ich auch gelesen, aber jetzt mal außen vor gelassen/als potentiell falsche Darstellung betrachtet, und als „vom dritten Erbe ist unsicher, ob er das Erbe antritt, …“ interpretiert. Aber Du hast vollkommen Recht: Wenn man es wortwörtlich so ließt, dann fällt auch mir keine passende Konstellation ein.

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Vielen Dank für die Antworten,
und ich gebe euch recht, die Geschichte macht so keinen Sinn.

Wahrscheinlich sind die Schreiben des Gerichts zeitlich in einer anderen Reihenfolge erstellt worden. Also zuerst wurde die Verfügung angeordnet, dass das Erbe zu ½ oder zu 1/3 aufgeteilt wird und danach der Erschein zu 1/3 erstellt.

Was ich noch nicht verstehe, wenn ja der Erbschein erstellt wurde, aus welchen Gründen bearbeitet das Gericht dann so eine Akte erneut?

Grüsse TimTag

Stellen wir uns vor, dass einer der Erben zufällig beim Gericht anfragt, wie lange er dauert eine Information aus der Akte zu bekommen, dabei stellt sich heraus, das die Akte derzeit gar nicht im Archiv ist, sondern bearbeitet wird und natürlich gibt das Gericht am Telefon keine Auskunft, wozu die Akte angefordert wurde.

Deine Rückmeldungen machen es nicht klarer !

warum schaltet sich das Nachlassgericht noch einmal ein ?

Weil jemand einen Antrag oder Anfrage gestellt hatte.
Etwa, einen Einspruch oder eine Anfechtung des Erbscheines.

Ein Erbschein, nur weil er ausgestellt wurde, ist ja nicht per se auch für immer gütig. Kommen neue Erkenntnisse hinzu ( neues (jüngeres)Testament aufgetaucht, neuer Erbe aufgetaucht…) so wird das ganze Verfahren doch auf Antrag von Amts wegen neu aufgerollt. Erbschein wird für ungültig erklärt.
Natürlich schlecht für den verspäteten Erben, wenn das ohne ihn aufgeteilte Erbe bereits verbraucht ist. Er hat dann Ersatzansprüche gegen die Erben, jedenfalls im Grundsatz und nach deren Zahlungsfähigkeit. Wer nichts mehr hat und absehbar haben wird kann auch keinen Schaden ersetzen.

MfG
duck313

Nun lass Dir doch nicht alles aus der Nase ziehen, und berichte mal ein wenig mehr zu den konkreten Befürchtungen, warum damals die unterschiedlichen Aufteilungen in Rede standen/wie es dann zu einem konkreten Erbschein gekommen ist (wie sieht der jetzt tatsächlich aus)?

Hat man es damals geschafft, einen Erben „unter den Tisch fallen zu lassen“, und befürchtet, dass der jetzt Wind von der Sache bekommen hat? Gibt es Anlass zu Sorge, dass da - ohne dass man ihn bewusst hätte unter den Tisch fallen lassen - jetzt ein weiterer potentieller Erbe auftaucht? Gab es damals sonstige Besonderheiten/Auffälligkeiten (offenbar ja, denn sonst hätte es ja das Thema der unterschiedlichen Erbscheinvarianten nicht gegeben)?

Wie schon geschrieben, muss ein Erbschein nicht auf Dauer in Stein gemeißelt sein. Erkennt das Gericht, dass es den ursprünglichen Erbschein aufgrund falscher/fehlender Informationen erlassen hat. dann kann man sich entweder unter den Beteiligten gütlich einigen, und einen korrekten Erbschein beantragen und dann auch bekommen, oder die Sache geht eben im Erbscheinverfahren dann streitig vor Gericht, und dann wird man sehen, was dieses so ausurteilt.

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Ich muss ein wenig aufpassen, wie das hier schreibe.
Der Idee hinter der Geschichte ist, dass nur einer der 3Erben weiß was der Verstorbene hinterlassen hat und sich plötzlich (Jahre später) an die 2 anderen Erben wendet und mitteilt, dass diese das Erbe ausschlagen sollen, denn nun ist ein Haus aufgetaucht, welches dem Verstorbenen gehörte. Dieses Haus ist aber sehr stark belastet. Mindestens einer der anderen Erben hat aber Zweifel an diesen Ausführungen und stellt Nachforschungen zu Haus an und siehe da, dass Haus ist einiges Wert, ausserdem kommt heraus, dass der „wissende Erbe“ bereits versucht das Haus zu verkaufen, dazu aber den Erbschein benötigt. Die anderen Erben haben keinen Kontakt zueinander, daher ist unklar wie der 3.Erbe sich in dieser Sache verhalten hat. Natürlich kommt der Betrugsversuch auf den Tisch, aber es wird alles abgestritten und dann die Kommunikation komplett eingestellt. Das Gericht verschickt Kopien des Erbscheins an die Erben und damit ruht die Geschichte einige Jahre.
Zufällig hat jemand Interesse an dem Haus und wendet sich an den „nachforschenden Erben“ und dieser kontaktiert den „wissenden Erben“ welcher immerhin wieder antwortet, aber schon wieder eine verrückte Geschichte dazu erzählt. Daher möchte der Erbe erneut Nachforschungen anstellen und ruft zuerst in beim Gericht an, dabei kommt herausfinden, das die Akte dieses Falls derzeit bearbeitet wird. Klar das diese Bearbeitung Misstrauen erweckt, daher die Fragen wie die Geschichte weitergehen könnte, also warum die so eine Akte hervorgeholt wird und ob bei einer Änderung alle Erben angeschrieben werden.

Phuu, ist hoffentlich nicht zu kompliziert geschrieben… (Wird sicher kein Bestseller)

Hallo,

hoffentlich hab ich es richtig verstanden:

Es gibt drei Erben, von denen zwei „nicht miteinander können“. Was ist mit der dritten Person? Gibt es Kontakt, ist ein gemeinsames handeln möglich?

Weiss man, wo das Haus ist? Und wie kommt man auf „den Wert“? Wer ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?

Wenn das Gericht telefonisch keine Auskunft gibt, ist eine persönliche Vorsprache möglich oder eine schriftliche Anfrage?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,
es stimmt, ich nenne die 3 Erben dieser Geschichte 1, 2 und 3.
1 ist der „wissende Erbe“
2 ist der „nachforschenden Erbe“
und 3 hat keinen speziellen Namen.

  • 1 hat Kontakt zu 2 und 3, aber 2 und 3haben keinen Kontakt.
  • Erbe 1 wusste als erstes vom Haus und hat 2 und 3 versucht zu überzeugen, dass Erbe auszuschlagen.
  • Erbe 2 ist persönlich zum Haus gefahren und hat sich davon überzeugen können, das es nicht Wertlos ist und gleichzeitig mitbekommen, das Erbe 1 bereits einen Käufer für das Haus hat.
  • 2 hat 1 damit konfrontiert, dass er das Haus bereits verkaufen möchte, aber 1 streitet alles ab und stellt danach den Kontakt zu 2 ein. Daher ist es richtig, dass 1 und 2 kein Vertrauen zueinander haben und somit nicht sonderlich gut aufeinander zu sprechen sind.

Als Besitzer des Hauses ist ein Verwandter des Verstorbenen eingetragen und es ist bestätigt, dass der Verstorbene der alleinige Erbe dieses Hauses war. (allein dies ist eine spannende Geschichte für sich)

Eine persönliche Vorsprache beim Gericht ist schwierig, da 2 im Ausland lebt und eine schriftliche Auskunft, scheint mir nicht ganz einfach. Ich kann mir gut vorstellen, dass das Gericht nicht antwortet, wenn man fragt, warum die Akte derzeit nicht im Archiv ist.

Grüße Tim

Hallo,

Warum haben 2 und 3 keinen Kontakt? Sie sollten ihr Wissen abgleichen und versuchen gemeinsam zu handeln, ich unterstelle, dass sie gleiche Interessen haben.

Wenn er im Ausland lebt, dann muss es anders gehen.
Ich würde (telefonisch) nachfragen, was zu tun ist um die Antworten zu bekommen. Schriftliche Anfrage? Einen Bevollmächtigten (Vertrauensperson) hinschicken? Erbe 3?

Es scheint sich doch beim erlös um einen größeren Betrag zu handeln, da könnte man schon Einiges im Vorfeld investieren.

Gruß
Jörg Zabel

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Schnelle Antwort, Danke!

2 kennt nur den Namen von 3 und kommt damit nicht an 3 ran.
Für Fagen bleibt also nur 1, aber da fehlt das Vertrauen.

Ich passe meine Geschichte von weiter oben nochmal an und hoffe, dass es so etwas einfacher wird…

  • Eine Person stirbt und hinterlässt 3 Erben. (1, 2 und 3)
  • 1 hat Kontakt zu 2 und 3
  • 2 und 3 kennen sich nicht und haben somit keinen Kontakt.
  • 2 Jahre später meldet sich 1 bei 2 und 3 damit diese das Erbe ausschlagen, denn nun ist ein Haus aufgetaucht, welches dem Verstorbenen gehörte. Dieses Haus ist aber sehr stark belastet.
    Als Besitzer des Hauses ist ein Verwandter des Verstorbenen eingetragen und es ist bestätigt, dass der Verstorbene der alleinige Erbe dieses Hauses war.
  • Erbe 2 hat Zweifel an den Ausführungen von 1 und stellt Nachforschungen zum Haus an und siehe da, dass Haus ist einiges Wert, außerdem kommt heraus, dass Erbe1 bereits versucht das Haus zu verkaufen, dazu aber den Erbschein benötigt.
  • Natürlich kommt der Betrugsversuch auf den Tisch, aber 1 streitet alles ab und stellt dann die Kommunikation zu 2 ein.
  • Was Erbe 3 macht ist nicht bekannt.
  • Das Gericht verschickt Kopien des Erbscheins an die Erben.
    Die Geschichte ruht nun einige Jahre.
  • Zufällig hat jemand Interesse an dem Haus und wendet sich an Erbe 2 (man hat sich bei den Nachforschungen kennengelernt) und 2 kontaktiert Erbe 1, welcher immerhin wieder antwortet, aber schon wieder eine verrückte Geschichte dazu erzählt.
  • Da 2 der neuen Geschichte von 1 nicht traut, möchte 2 erneut Nachforschungen anstellen und ruft zuerst in beim Gericht an, dabei kommt heraus, dass die Akte dieses Falls derzeit bearbeitet wird.

Klar das diese Bearbeitung Misstrauen erweckt, daher die Fragen wie die Geschichte weitergehen könnte, also warum so eine Akte hervorgeholt wird und ob bei einer Änderung alle Erben angeschrieben werden.

Danke und Grüsse TimTag

Ich habe die Geschichte weiter unten noch mal überarbeitet und hoffe, dass es so einfacher zu verstehen ist.

So, jetzt wird die Sache klarer:

  1. Nach so langer Zeit ist eine Ausschlagung ohnehin nicht mehr möglich, und wenn es einen gültigen gemeinschaftlichen Erbschein für 1, 2 und 3 gibt, dann sind die nun mal - ob sie es wollen oder nicht - auch Erben dieses Hauses zu den entsprechenden ideellen Anteilen.

  2. Ob man an diesem Erbschein noch etwas „drehen kann“, um zu einer anderen Erbenstellung zu kommen, geht nicht aus der Darstellung hervor, ist aber höchst unwahrscheinlich. Zumal alle regelmäßigen Fristen hierzu längst abgelaufen sind.

  3. Die Bearbeitung der Akte könnte z.B. einfach daher kommen, dass einer der Erben ggf. seine Ausfertigung des Erbscheins verloren hat, und jetzt eine neue beantragt hat.

  4. Ob sich die Erben grün sind, oder nicht, sie sollten sich jetzt schnellstmöglich zusammen finden, um gemeinsam den Verkauf des Hauses zu betreiben, wenn es einen guten Interessenten gibt, und man nichts besseres mit dem Haus vor hat.

  5. Natürlich könnte ein Erbe auch auf die Idee kommen, zwecks Teilung des Erbes auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft zu klagen, um das Erbe dann im Wege der Versteigerung zu Geld machen zu können. Aber warum? Solange nicht eindeutig ein „bockiger Erbe“ identifiziert ist, der sich grundsätzlich einer für alle hier finanziell interessanten Geschichte in den Weg stellt, besteht hierzu doch keinerlei Anlass. Zumal so ein Verfahren ja nicht unerhebliches Geld und noch mehr Zeit kostet. Jeder vernünftige Anwaltskollege würde da im Vorfeld erst einmal diverse Schreiben absondern, um so eine Sache gütlich zu klären, bevor er damit vor Gericht geht. Abgesehen davon sind die Erlöse aus Versteigerungen regelmäßig geringer, als aus einem freihändigen Verkauf, wenn wir nicht von dem 1A Traumobjekt in bester Lage sprechen, für das dann Liebhaberpreise geboten werden.

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