Eine Geschichte:
Ein gemeinschaftlicher Erbschein wird ausgestellt. Es gibt 3Erben.
2Erben treten das Erbe an, der 3. Erbe ist sich nicht sicher ob er das Erbe antritt, oder ausschlägt.
Daher wird der Erbschein zu 1/3 ausgestellt, mit der Verfügung, dass bei Ausschlagung des 3.Erben das Erbe zu ½ aufgeteilt wird.
Danach wird die Erbschaftsakte bei Gericht ins Archiv gebracht.
Nach 2Jahren wird die Akte bei Gericht wieder hervorgeholt, weil einer der Erben damit was auch immer vorhat.
Jetzt die Fragen:
Aus welchen Gründen bearbeitet das Gericht so eine Akte wieder?
1: Betrug
…
Muss das Gericht bei einer Änderung des Erbscheins, alle Erben automatisch informieren?
…
Danke für Antworten und Grüße TimTag