Hallo zusammen,
Person A hat vor ihrer Heirat mit Person B gemeinsam mit den Personen X und Y ein Haus geerbt.
Die Teile des Hauses, die X und Y gehören, sollen nun alle an A überschrieben werden, so dass A das ganze Haus besitzt.
Die Erbschaft ist vor der Ehe erfolgt; die Überschreibung der Haus-Anteile während der Ehe.
Falls die Ehe nun geschieden wird: hat B, der Noch-Ehepartner, Anspruch auf die Hälfte des Hauses im Rahmen der bestehenden Zugewinngemeinschaft?
Zwar steht hier im Forum, dass Erbsachen von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen sind, aber hier ist ja eine Überschreibung während der Ehe und somit ein Zugewinn erfolgt (die jedoch die gleiche Erbsache betrifft).
In der Hoffnung, dass diese Anfrage verständlich formuliert ist - herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort!
LG
Nasenbär00
Hallo zusammen,
Person A hat vor ihrer Heirat mit Person B gemeinsam mit den
Personen X und Y ein Haus geerbt.
Die Teile des Hauses, die X und Y gehören, sollen nun alle an
A überschrieben werden, so dass A das ganze Haus besitzt.
Unter welchen Voraussetzungen haben denn die Erben x und y ihre Anteile überschrieben, unentgeltlich, also als Schenkung ode gegen Abfindung?
Hat B auch ihren Anteil an A überschrieben und falls ja, unentgeltlich oder gegen Abfindung?
Hi, nur die Wertsteigerung wird als Zugewinn berechnet.
Da: http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/s… mal nachlesen, mit Beispielen.
MfG ramses90
Hallo Nichttechniker,
X hat seinen Anteil gegen ein lebenslanges Wohnrecht im Hause an A überschrieben (Er zahlt dafür keine Miete).
Y und A sind Geschwister.
Y wird später auch mal ein Haus erben, auf dessen Hälfte A Anspruch hätte. Ergo müsste Y A dann auszahlen. Von dieser Summe wird der Anteil des Wertes abgezogen, den Y an A überschrieben hat.
B - der Noch-Ehemann - ist bei der ganzen Erbsache überhaupt nicht mit beteiligt, dh., er hat weder etwas geerbt, noch wurde ihm etwas überschrieben. Und so soll es möglichst auch im Falle einer Scheidung bleiben.
Ich weiß, das klingt alles recht verworren - falls nicht verständlich, versuche ich es mal anders zu formulieren!
Vielen Dank!!!
Unter welchen Voraussetzungen haben denn die Erben x und y
ihre Anteile überschrieben, unentgeltlich, also als Schenkung
ode gegen Abfindung?
Hat B auch ihren Anteil an A überschrieben und falls ja,
unentgeltlich oder gegen Abfindung?
Hallo Ramses,
vielen Dank für den Link - ich glaube, er hat meien Frage beantwortet - hier der Abschnitt als Zitat:
„…Alles was einer der Ehegatten während der Ehe geerbt oder von einem Dritten allein geschenkt bekommen hat, ist in sein Anfangsvermögen (!) aufzunehmen (sog. privilegierter Erwerb). Es ist nämlich anzunehmen, dass der Schenker oder Erblasser den Vermögensgegenstand nur dem einen Ehegatten allein zuwenden wollte. Die Erbschaft oder Schenkung kommt damit nur demjenigen allein zu Gute, der sie gemacht hat. Beispiel: Die Ehefrau erbt während der Ehe n ach dem Tod ihrer Eltern 20.000 €. Hatte sie bei Beginn der Ehe kein sonstiges Vermögen, so besteht ihr Anfangsvermögen aus dieser Erbschaft und beträgt 20.000 €. Hat sie am Ende der Ehe ein Endvermögen von ebenfalls nur 20.000 € (oder gar weniger), so hat sie während der Ehe keinerlei Zugewinn erzielt. Der Ehemann profitiert nicht von der Erbschaft seiner Frau. …“
(Quelle: http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/s…)
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Hi, Genau so ist es!
MfG ramses90