Liebe ExpertInnen,
ein Sozialhilfeempfänger hat geerbt. Muss er damit rechnen, dass das Sozialamt Geld zurückhaben möchte?
Gruß Ralf
Liebe ExpertInnen,
ein Sozialhilfeempfänger hat geerbt. Muss er damit rechnen, dass das Sozialamt Geld zurückhaben möchte?
Gruß Ralf
Hallo!
Welches Geld denn ? Die vor der Erbschaft gezahlte Unterstützung ?
Nein.
Aber der laufende Bezug wird ganz oder teilweise gekürzt. Man muss sich aus dem neuen Geldsegen versorgen bis das bis auf das Schonvermögen aufgebraucht ist.
MfG
duck313
Moin,
Welches Geld denn ? Die vor der Erbschaft gezahlte Unterstützung ?
na ja, wenn nach Rückzahlung gefragt wird … Danke trotzdem.
Wenn’s nicht zu vermessen ist, gleich eine Zusatzfrage: Ist der Sozialhilfeempfänger verpflichtet, die Erbschaft zu melden?
Gruß Ralf