Erbe und Testament

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an das…

eeine Frau und ihr Mann möchten, das im Falle des Todes einer der Ehepartner alles auf den überlebenden Ehepartner übergeht. Es soll aus der gesetzlichen Erbfolge jede Möglichkeit ausgeschlossen werden das Ansprüche aus der Familie auf das Erbe (oder Teile davon) bestehen.

Für den Fall das beide versterben soll die einzige Tochter alles erben. Da sie noch nicht volljährig ist soll das zu vererbende Vermögen bis zur Volljährigkeit des Kindes vom Patenonkel verwaltet werden.

Was müsste man dann in welcher Form gemacht werden damit diese Wünsche testamentarisch umgesetzt werden können?

Viele Grüße

Killvaas

Hallo,

das nennt sich „Berliner Testament“. Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Erben ein. Aber auch hier gibt es verschiedene Regelungen für die Tochter. Bekommt Sie den Pflichtteil des zuerst verstorbenen ausgezahlt oder erst, wenn der zweite Partner verstirbt? Der zweite Partner darf dann das Vermögen (Pflichtteil) verwalten aber nicht ausgeben. Das kann z.B. steuerlich Sinn machen oder wenn große zusammen hängende Vermögen vorhanden sind, welche man erst entflechten muss.

Je nach Position (Ordnung) stehen Verwandten Pflichtteile zu, da kann man fast nichts dran ändern. Frag am besten einen Notar was man da genau wie formulieren muss.
Hier ist auch zu beachten was passieren soll, wenn der hinterbliebene Partner wieder heiratet und erneut Kinder bekommt - diese Kinder und den neuen Partner kann man vom ehemaligen vererbten Gut ausschließen. Auch hier gibt es spezielle Formulierungen.

Wer das Vermögen verwalten soll, kann man ebenfalls im Testament formulieren. Wir haben eine Regelung, für Verwaltung des Vermögens und Betreuung des Kindes und die Auszahlung des Erbes kombiniert mit einer abgeschlossenen Ausbildung.

Gruß,
Alexandra