Erbe und Vermächtnis

Wenn jemand ein Vermächtnis (nur Geld)erhält, ein anderer den Rest erbt (immobilien und Geld, 5facher Wert des Vermächtnisbetrags), wie werden dann vorhandene Schulden verteilt? Kann der Erblasser im Testament bestimmen, dass etwaige Schulden nur vom Erben, nicht vom Vermächtnisnehmer zu tragen sind?

Ein Vermächtnisnehmer ist in seiner Eigenschaft als solcher keine Erbe und hat darum mit etwaigen Schulden nichts zu tun.

Hallo Benvolio,
ist der Rückschluss zulässig, wenn ein Erblasser seinen Stiefkindern die gleichen Wertanteile hinterlassen möchte, wie seinen leiblichen Kindern, muss dies in Form eines Vermächtnisses geschehen, damit sie nicht von den Auswirkungen des § 1586b betroffen werden ?

Danke für Hilfe,

tantal

Speziell zu der von dir genannten Vorschrift möchte ich mich lieber nicht äußern, weil ich mich in diesem Bereich nicht auskenne. Grundsätzlich ist es aber so: Erbe ist, wer auf Grund Testaments (oder Erbvertrags) dazu berufen ist, oder, wenn es kein Testament (und keinen Erbvertrag) gibt, wen das Gesetz zu Erben erklärt. Vermächtnis bedeutert, dass eine Person, die nicht selbst Erbe sein muss (allerdings Erbe sein kann), aus dem Nachlass etwas erhält, ohne aber (dadurch) Erbe zu werden. Da die Verbindlichkeiten die Erben betreffen, sind Vermächtnisnehmer als solche nicht davon betroffen. Es ist aber kein Widerspruch, Erbe und Vermächtnisnehmer zu sein. http://dejure.org/gesetze/BGB/2150.html

Hallo Benvolio,

danke für Deine Mühe, vielleicht kannst Du ja noch eine Frage beantworten.

Ist ein enterbter potentieller Erbe verpflichtet, seinen Erbteil einzuklagen, oder bleibt es ihm anheimgestellt?

Folgende Fallkonstruktion:
Ein Erblasser hat leibliche erwachsene Kinder, die schon im Beruf stehen, und minderjährige Stiefkinder. Die leiblichen Kinder sind mit einer „Enterbung“ und Vermächtnis zugunsten der Stiefgeschwister einverstanden, verstehen das auch nicht als Missachtung.

Sind sie rechtlich verpflichtet, ihren Pflichtteil einzuklagen?

Danke,

tantal

Ist ein enterbter potentieller Erbe verpflichtet, seinen
Erbteil einzuklagen, oder bleibt es ihm anheimgestellt?

Einen Erbteil kann nur ein Erbe haben. Einen Pflichtteil muss man grundsätzlich nicht geltend machen. Ich weiß aber wirklich nicht, wie es sich auf Unterhaltspflichten auswirkt, wenn man dies unterlässt. Da ich aber meine, dass Unterhaltspflichten auf Grund regelmäßiger Einnahmen bestehen, vermute ich, dass es auch insoweit unschädlich wäre, den Pflichtteil nicht zu beanspruchen.

Vielen Dank. owt.
owt