Erbe versehentlich nicht ausgeschlagen, welche Möglichkeiten hab ich?

Liebes wer weiß was Team.

Ich hab folgendes Problem.
Mein Erzeuger ist vor über einem Jahr gestorben.
Wir sind zu 3 Geschwistern. 1 davon kenne ich persönlich nicht einmal. Die Bestattungskosten wurden von uns per Ordnungsamt gefordert.
Nun geh ich zwar einer geregelten Arbeit nach aber das reicht bei einer 6 köpfigen Familie mit nur einem Gehalt hinten und vorne nicht.
Die Bestattungskosten werde ich hoffentlich in Raten abzahlen können aber nun habe ich von meinem Bruder gehört der mit einer Halbschwester gesprochen hat, dass es 100000 eur Schulden gibt. Die wurden schon von ihr gefordert. Sie ist jedoch auch nicht in der Lage zu zahlen.
Nun hab ich verpasst das Erbe auszuschlagen aus reiner Unwissenheit. Weder Erbschein oder Totenschein wurde meinerseits beantragt. Was kann ich nachträglich tun? Selbst wenn es durch 3 geteilt werden würde, wäre es zu viel.
Ich weiß nicht mehr weiter… Bleibt dann nur die Insolvenz? Kann man das Erbe nachträglich ausschließen?
Lg

Hallo,

zum Anwalt gehen. Der wird dir sagen, wie die Chancen stehen. Vermutlich leider schlecht.

Gruß,
Steve

Eine Frage aus reinem Interesse:
Wie kann man es verpassen, ein Erbe auszuschlagen? Mitunter erfährt man ja nicht einmal etwas vom Ableben des Erb- oder Schuldenlassers.
Wie muss man sich das vorstellen?
Muss aktiv etwas unternommen werden, wenn , wie in diesem Fall z.B. der Vater stirbt und man nicht erben will? Und wenn kein Kontakt bestanden hätte zur Familie, hätte man Pech gehabt und unter Umständen hohe Schulden geerbt?

Gruß, farout

Grundsätzlich:
„Die Frist für die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls.“

In diesem Fall aber:

insofern kann man nicht sagen, man habe nichts davon gewusst.

Wenn man das Erbe nicht ausgeschlagen hat, ja.

@Maymaggie: ich würde auch zum Gang zum Anwalt raten.

Es könnte sein, dass die Frist für die Ausschlagung des Erbes nicht angelaufen ist: Nämlich dann, wenn es ein Testament gab und Du aus welchem Grund auch immer nichts von der Testamentseröffnung erfahren hast.

Schöne Grüße

MM

Hi,

ich frage auch aus reinem Interesse:
wie hat Dich und Deine Geschwister das Ordnungsamt ausfindig gemacht?

Gruß

Muss man wirklich vom Testament bzw. seiner Eröffnung oder nur vom Tod erfahren haben?

Servus,

das Original § 1944 BGB ist hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html

Die Frist beginnt, wenn man vom Anfall des Erbes und vom Grund der Berufung erfahren hat. Ausnahme: Wenn es ein Testament gibt, beginnt sie mit Bekanntgabe durch das Nachlassgericht.

Schöne Grüße

MM

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Verstehe.
Erschreckend die Vorstellung, wie viele Schuldenberge so unwissend geerbt werden, in diese Falle tappen doch bestimmt nicht wenige.

Im Gegenteil, solche Fälle sind extrem selten.

In allen Fällen, in denen ein Testament vorliegt, kann es nicht zu einer unwissentlichen Annahme des Erbes kommen, weil die Erben vom Nachlassgericht darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie das Erbe ausschlagen können.

In den Fällen, in denen kein Testament vorliegt, ist es sehr schwierig, sechs Wochen lang nichts von einer Vermögenslosigkeit oder Überschuldung des Erblassers zu erfahren. Unter anderem wäre hier u.a. interessant, mit welchem Wortlaut die Angehörigen vom Ordnungsamt zur Übernahme der Bestattungskosten aufgefordert worden sind.

Schöne Grüße

MM

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Nicht ganz. Es gibt da noch die NACHLASSINSOLVENZ:


Aber auch hier ist Eile geboten!

Ich denke das ging durch das Einwohnermeldeamt.

Ich glaube, ich habe falsch gefragt.
Wie kommt das Einwohnermeldeamt auf Dich?
Wohnt Ihr alle - auch der Verstorbene - in derselben Stadt und habt denselben seltenen/ungewöhnlichen Nachnamen?

Ich möchte nicht indiskret sein und Du mußt auch nicht antworten, aber Deine Formulierung

deutet (für mich!) nicht darauf hin, daß Deine Eltern verheiratet waren und Eltern und Kinder beim Standesamt als Familie registriert sind.

Normalerweise forscht das Nachlaßgericht nach gesetzlichen Erben und schreibt diese an. Insoweit finde ich es erstaunlich, daß Du vom Ordnungsamt Post bekommen hast, aber keine vom Nachlaßgericht.

Gruß