Hallo,
habe schon von ca. zwei Wochen meine Fragen weg geschickt aber habe ein Fehler gemacht, habe die Fragen Person bezogen formuliert. Jetzt versuche die korrigierte Form nochmal zu verschicken.
möchte um einige Informationen bitten wie es mit dem Versteuerung ist, wenn man von der Mutter etwas vererben sollte. Die Mutter wohnt und lebt in Polen, das Kind seit ca. 25 Jahren in Deutschland. Es ist ein Garten mit kleinem Gartenhäuschen, geschätzte wert ca. 50000 €. Ist es besser erst zu verkaufen und dann Geld erben oder spielt es keine Rolle?
-das Kind ist arbeitsunfähig, schwerbehindert und Frührentner seit ca. 12 Jahren.
-muss das Kind die Steuer zahlen, wenn ja wo - in Deutschland oder in Polen oder sogar in Deutschland und in PolenBitte um möglich schnelle Antwort, Rat und HilfeGrußHenry
Hallo!
Das Kind wäre in D steuerpflichtig, allerdings gibts ja als Kind einen Freibetrag von 400.000 €.
Das wird hier wohl greifen. Also wäre in D gar keine Steuer fällig.
In Polen wird ebenfalls Steuer anfallen.
In solchen Fällen kann dann in D ein Teil der ausländischen Steuern bei der deutschen Steuer berücksichtigt werden. Da man aber bei Nutzung des Freibetrags nichts zahlen muss, kann man auch nichts berücksichtigen.
Aber auch in PL wird es für die nahen Angehörigen im dortigen Steuerrecht hohe Freibeträge geben. Da muss man sich dort beim Finanzamt erkundigen.
Ob man ein Grundstück/Haus vor dem Erbfall noch verkauft um dann nur Geld zu vermachen, wird fast egal sein.
In D wäre Haus z.B. mit dem Einheitswert bewertet, der geringer ist als der bei einem Verkauf erzielbare Wert. Man würde also Steuern sparen.
Das kann es auch in Polen geben.
Am besten man erkundigt sich nach den Erbschaftssteuer-Freibeträgen in Polen.
Möglicherweise muss man weder dort noch hier bezahlen !
MfG
duck313