Erbe vom Stiefvater

Hallo Leute,

mal angenommen, eine Mutter bringt ein Kind mit in eine neue Ehe. Das Kind wächst also bei einem Stiefvater auf. Hätte dann, wenn der Stiefvater verstirbt das Kind Anspruch auf einen Erbteil vom Stiefvater?

Oder haben das nur leibliche Kinder des Stiefvaters?

Danke schon mal für eure Antworten.

Gruß
Mike-Lohfelden

Als Stiefkind direkt hast Du keine Ansprüche auf das Erbe Deines Stiefvaters. Aber Du hast Anspruch auf das Erbe Deiner Mutter. Oder wenn die beiden z.b. das Berliner Testament aufgesetzt haben also Deine Mutter zuerst verstirbt hättest Du schon Anspruch. Wenn beide nach diesen Testament versterben hättest Du den Anspruch wie die leiblichen Kinder auch. Also besser wäre es Dich direkt in das Testament mit einzubeziehen wenn noch leibliche Kinder vorhanden sind.

Nein! Dazu müßte das Kind vom Erblasser adoptiert werden.

Hallo,

das Stiefkind erbt nichts.
Es gibt die Möglichkeit das Kind zu adoptieren, dann wird es den leiblichen Kindern gleichgestellt, oder es in einem Testament mit einem Teil des Erbes zu bedenken.

Grüße
Caddy