Da ich meinen, mir unbekannten Vater, kennenlernen wollte, habe ich in diesem Jahr damit begonnen, ihn ausfindig zu machen. Leider habe ich dann vor ein paar Wochen, vom Einwohnermeldeamt in Chrimmitschau, die Nachricht bekommen, dass mein Vater schon im Oktober 2008 verstorben ist. Dazu habe ich nun ein paar Fragen, wo ich nicht so recht weiß, an wen ich mit damit wenden soll.
Kann ich irgendwo erfahren, woran er gestorben ist? Ob er zu dem Zeitpunkt verheiratet war oder einsam gestorben ist? Oder ob er noch weitere Kinder hatte?
Da ich ja nun nicht mehr die Chance habe ihn kennenzulernen, versuche ich mir mit solchen Fragen ein Bild von ihm zu machen. Vielleicht leben ja auch noch seine Eltern, die mir etwas über ihn erzählen könnten. Auch da hätt ich die Frage, wie ich das herausfinde.
Dann wäre auch noch die rechtliche Sache mit dem Erben. Wo erfährt man denn ob, da ein Erbe vorhanden war oder nicht? Da ich ihn ja nicht kannte, sollte ich dann das Erbe besser ausschlagen? Muss ich das nach so langer Zeit überhaupt noch tun oder geht mich das nichts mehr an? Als meine Mutter starb, hatte ich, seit bekanntwerden des Todes, eine Frist von 6 Wochen um das Erbe auszuschlagen. Trifft das dann im Falle meines Vaters auch zu?
Ich würd mich über ein paar Antworten sehr freuen und bedanke mich schon mal im voraus.
Hallo agnotisch,
du kannst viele und komplizierte Fragen stellen.
Ich bin in Erbschaft genauso hilflos wie du.
Hatte bzw habe auch Probleme, musste trotz Erbausschlagung gewisse Zahlung übernehmen.
Nun zu dir, also ich denke mal du musst einen Nachweiß bringen, das du sein Sohn bist( warst), z.B. Geburtsurkunde, wegen der Erbschaft. Die sechs Wochen, in deinen Fall verstreichen, denk ich mal. Denn du hast erst später erfahren das dein Vater gestorben ist.
Auch im Einwohnermeldeamt kannst du erfahren ob er verheiratet war und noch Kinder hatte. Und auch ob die Eltern noch leben.
Woran er gestorben ist, kannst eigentlich nur über Angehörige erfahren, auch wenn du seinen Arzt kennen würdest, er hätte Schweigepflicht.
Viel mehr kann ich dir nicht helfen, oder gehe mal zu einen Anwalt mit der Kenntnis vom Familien- bzw Erbschaftsrecht hat.
LG HONJ