Erbe von Eltern = oder ≠ Erbe von Großeltern?

Hallo

Angenommen die hochverschuldete Mutter eines jungen Erwachsenen stirbt, und er schlägt das Erbe aus, da er keine Schulden erben will.

Weiter angenommen, etwas später stirbt auch sein Großvater mütterlicherseits. Der Großvater ist nicht verschuldet, sondern hat Guthaben zu vererben.

Hat der junge Erwachsene mit Ausschlagung des ersten Erbes auch automatisch das zweite Erbe ausgeschlagen? Bekommt dieses Erbteil dann der Gläubiger der Mutter? Oder sind das zwei völlig unterschiedliche Erbteile?

Viele Grüße

Zitat Wikipedia :
Natürliche Personen können nur Erben, wenn sie zum Zeitpunkt des
Erbfalles auch gelebt haben …

Gruss

Hallo,

was willst du uns mit dieser kryptischen Antwort denn sagen?

Man erbt in grader Linie nach Stämmen, ist die Person zwischen Erblasser und Erbe vorverstorben, dann kann man natürlich von den Großeltern erben.

VG
EK

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hi,

eben dass die Mutter, da sie nicht mehr lebt auch nichts mehr erben kann und daher auch kein Gläubiger auf das Erbe Zugriff hat…

Grüße

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Und noch eine Komplikation
Hallo

eben dass die Mutter, da sie nicht mehr lebt auch nichts mehr erben kann und daher auch kein Gläubiger auf das Erbe Zugriff hat…

Könnte das denn anders aussehen, wenn es einen Vorerben gibt? D. h. der Großvater war schon lange vorher gestorben, also auch vor der verschuldeten Mutter. Er hatte aber seine Frau als Vorerbin eingesetzt, und nicht der Großvater, sondern seine Frau ist nach besagter Mutter gestorben.

Welcher Zeitpunkt gilt als Erbfall? Der Tod das Großvaters, also des Erblassers, oder des Nacherben?

Viele Grüße

Hi,

nochmal: wer tot ist kann nichts erben. Fertig.

Somit kann beim Tot der Großmutter auch die Mutter nichts mehr erben da die schon tot ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Ob jetzt allerdings ein Gläubiger ein Fass aufmachen kann, nach dem Motto beim Tot des Großvaters hätte die Mutter (da leibliches Kind) einen Pflichtanteil erben müssen, den sie vielleicht nicht bekommen hat (um z.B. das kleine Haus in dem die Großmutter noch lebte nicht verkaufen zu müssen) entzieht sich meiner Kenntnis. Ich würde in so einem Fall auf jeden Fall einen kompetenten Rechtsanwalt einschalten - vor allem dann wenn Gläubiger vor der Tür stehen…

Grüße

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