Erbe von Haus und Grund

Hallo und allen hier einen schönen Sonntag!

Nehmen wir einmal ein Ehepaar mit 2 Kindern hat ein Haus auf einem großen Grundstück dass später mal von den Kindern 50/50 geerbt werden soll.

Nehmen wir einmal an die Kinder wachsen heran, eines der beiden Kinder will heiraten, denkt über Familienplanung nach und kommt gemeinsam mit den Eltern auf den Gedanken an das vorhandene Haus anzubauen um dort zukünftig zu leben.
Finanziert würde der Anbau ausschliesslich durch die neue Familie. Die Eltern stellen lediglich den Baugrund zur Verfügung.

Wie würde sich die Tatsache dass der Anbau ja nun irgendwann auf Elterns Grundstück steht auf das Erbe des anderen Kindes auswirken? Der Anbau stände ja dann auf gemeinsamem Grundbesitz.

Wie könnte man als Vererbender schon rechtzeitig dafür sorgen dass Streitigkeiten um das Erbe vermieden werden können?

Indem man dem anderen Erben auch bereits jetzt eine äquivalente Zuwendung macht, in Geld oder Sachwerten.

Hallo,

Und indem man wegen des „unklaren“ Grundbesitzes (Es bleibt Eigentum der Eltern) den Rat eines Notars sucht.

Gruß
Jörg Zabel

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Kann man machen.
Man kann aber auch schlicht ins Testament schreiben, der im Vorwege nicht bedachte Erbe gekommt mehr als 50 % am Erbe als Ausgleich.
Das hat nämlich den Vorteil, man muss zu Lebzeiten gar nichts ausgleichen.

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Du denkst daran, dass das Elterngrundstück gar nicht geteilt wurde und der Anbau somit auch gar nicht grundbuchlich auf das Kind eingetragen sein kann ?

Das kann bei „Anbau“ so sein, es könnte aber auch so etwas wie ein Doppelhaus dabei herauskommen wo die Grundstücksgrenze mitten durch geht und es im Grundbuch 2 Eigentümer gibt.

Hallo,

In der im Ursprungsbeitrag genannten Situation aber bitte das erst nach einer kompetenten Rechtsberatung.
Ein selbstgestricktes Testament, das von Laien gut gemeint ist und aus wenigen Sätzen besteht, könnte hier im Erbfall seine Tücken haben.

Gruß
Jörg Zabel

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Je weniger Sätze, um so besser normalerweise. Überfrachtete Testamente bergen viel mehr Stolperfallen, Uneindeutigkeiten, Widersprüche etc. Kurz und knapp aufschreiben, was man will - oder Notar.

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Hallo,

Stimmt.
Im hier geschilderten Fall sollten die wenigen Sätze allerdings mit Hilfe einer rechtskundigen Person formuliert werden - ich hätte sonst Bedenken.

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo,

indem man über einen Nachteilsausgleich für das zweite Kind nachdenkt
UND
sich bei einem Fachanwalt für Erbschaftsrecht beraten lässt

Grüße
miamei

Hallo zusammen,

Ich freue mich natürlich auch über weitere Beiträge und werde die Diskussion hier natürlich weiter beobachten, ich möchte mich aber schon jetzt für Eure Diskussioinsbeiträge ganz herzlich bedanken!