Ein Mann führte 3 Ehen.
Aus der 1. Ehe entstand Tochter 1. Die Ehefrau verstirbt.
Aus der 2. Ehe entstand Tochter 2. Die Ehe wird geschieden. Tochter 1 lebt beim Vater, Tochter 2 bei der Mutter
aus der 3. Ehe entstand Tochter 2.
Der Mann stirbt.
Die Frau aus 2. Ehe stirbt eine Weile später.
Welche Töchter erben was?
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheirtatet, erben an dem Nachlass des Vatres - neben seiner derzeitigen Ehefrau mit zusätzlichem Zugewinnanspruch - all seine leiblichen sowie ggf. adoptierten Kinder.
Die Töchter beerben jeweil nur den Nachlass ihrer eigenen Mutter, sofern sie nicht anderweitig adoptiert wurden oder testamentarisch begünstigt sind.
Welche Töchter erben was?
Wenn nichts anderes per Testament oder Erbvertrag geregelt ist:
Alle Töchter beerben den Vater zu je 1/6. Die 3. Ehefrau erbt den Rest und wird später von ihrer Tochter beerbt.
Hi,
Sicher?
Angenommen Zugewinngemeinschaft ohne Testament:
Die Ehefrau erbt 50%, die Kinder teilen sich die restlichen 50%:
http://www.kanzlei-stritter.de/pages/erbrecht/erbquo…
Gruß
Tina
Hallo Engelchen,
Alle Töchter beerben den Vater zu je 1/6. Die 3. Ehefrau erbt den Rest
Sicher?
Angenommen Zugewinngemeinschaft ohne Testament:
Die Ehefrau erbt 50%, die Kinder teilen sich die restlichen 50%
Ist das nicht das Gleiche, nur mit anderen Worten?
Hier mal die Antwort von „Nordlicht“ im einzelnen aufgeschlüsselt.
Alle Töchter beerben den Vater zu je 1/6
3 Töchter je 1/6 = 3/6 = ½ = 50%
Die 3. Ehefrau erbt den Rest
Das ganze = 100% - 50% für alle 3 Töchter = 50% für die Ehefrau
Wo siehst du da bei „Nordlicht“ ein anderes Ergebnis als bei deiner Antwort?
Gruß
N.N
Hallo Engelchen,
Alle Töchter beerben den Vater zu je 1/6. Die 3. Ehefrau erbt den Rest
Sicher?
Angenommen Zugewinngemeinschaft ohne Testament:
Die Ehefrau erbt 50%, die Kinder teilen sich die restlichen 50%
Ist das nicht das Gleiche, nur mit anderen Worten?
Hi,
jetzt wo Du es sagst…
Hier mal die Antwort von „Nordlicht“ im einzelnen
aufgeschlüsselt.Alle Töchter beerben den Vater zu je 1/6
3 Töchter je 1/6 = 3/6 = ½ = 50%
Die 3. Ehefrau erbt den Rest
Das ganze = 100% - 50% für alle 3 Töchter = 50% für die
EhefrauWo siehst du da bei „Nordlicht“ ein anderes Ergebnis als bei
deiner Antwort?
Nirgendwo, mich haben die 1/6 nur irritiert, weil das genau die Pflichtteilsquote wäre und ich das wie beschrieben rechne.
Nachgerechnet habe ich auch nicht.
Gruß
Tina