Hallo, ich habe mal ne kurze Frage. Meine Kinder haben geerbt und sollen das Geld mit 18 Jahren erhalten. Nun waren wir leider in einer finanziellen schwierigen Lage und haben das Geld für Verbindlichkeiten ausgegeben. Aber gleichzeitig Sparbücher angelegt wo monatlich Geld eingezahlt wird so das meine Kinder mit 18 das volle Erbe + Zinsen erhalten. Nun hat mich aber das Familiengericht angeschrieben mit der Aufforderung den Nachweis für das fest angelegte Erbe für beide Kinder zu erbringen. Dies kann ich ja nicht. Dachte auch es reicht wenn meine Kinder das Geld mit 18 bekommen.
Was kann jetzt passieren wenn ich dem Familiengericht mitteile das ich das Geld ausgegeben habe??
Können die mich verklagen?? Das Sorgerecht nehmen???
Wer kennt sich da aus??
Sorry, kann ich dir leider nicht weiter helfen
caddy
Nicht nur Sie dürften verklagt werden, sondern auch die Bank, sofern der bekannt war, dass es sich bei den verfügten Beträgen um Mündelgeld handelte! Haben Sie die Bank ebenfalls getäuscht, dann droht auch von dort zusätzliche Unbill Ein besonders schwerwiegender Fall von Untreue! Je nach Höhe der veruntreuten Beträge können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Banker eine Zelle im Knast teilen! Damit wäre dann auch die Sorgerechtsfrage vom Tisch!
Hallo,
kann ich leider nicht weiter helfen.