Es wurde auf meiner Arbeit diskutiert, dass ein Ehemann stirbt und seiner Frau die Schulden von einem Kredit hinterlässt. Es existiert kein Testament und die Ehefrau übernimmt kurz nach dem Tod die Rückzahlung des Kredites.
Nach 1,5 Jahren ändert sich die finanzielle Situation der Ehefrau. Sie beantragt Grundsicherung und ihr fällt die Rückzahlung des Kredites immer schwerer. Sie kündigt die Konten bei der Bank, so dass diese nicht mehr die Raten einziehen kann. Sie nimmt die staatliche Schuldnerberatung ins Boot. Auf einmal kommt ein Brief von der Bank, dass bitte alle Erben angegeben werden sollen bzw ein Nachweis, dass das Erbe ausgeschlagen worden ist.
Nun hat die Ehefrau auch noch 2 volljährige Kinder. Alle haben das Erbe nicht ausgeschlagen.
Was darf die Bank nun fordern und von wem?
Die Bank hat kurz nach dem Tod mit der Ehefrau die finanzielle Lage besprochen, jedoch NICHT die Ehefrau auf die möglichen Erben gefragt und hat 1,5 Jahre die Rückzahlung der Kreditraten von der Ehefrau angenommen. Darf die Bank jetzt noch nach Erben fragen?
Fragen darf die Bank immer 
Eine Auskunftspflicht gegenüber der Bank ist mir nicht bekannt (bin mir aber nicht sicher). Ob man aber antworten sollte, würde ich mit der Schuldnerberatungsstelle besprechen, da diese alle notwendigen Informationen hat und dieses evtl. strategisch wichtig sein könnte.
Hallo!
In diesem Fall Weise ich ausdrücklich darauf hin, dass das Nachfolgende meine persönliche Meinung ist und in keinem Fall eine Rechtsberatung ersetzt.
Die Ehefrau hat die Kreditraten weiter bezahlt. Das bedeutet nicht, dass sie dadurch als Rechtsnachfolgerin in die Schulden eingetreten ist.
Rechtsnachfolger sind die Erben. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Somit werden die Ehefrau und die Kinder Rechtsnachfolger. Da scheinbar niemand nach dem Tod das Erbe ausgeschlagen hat, besteht eine Erbengemeinschaft auch für den bestehenden Kredit.
Sofern die Witwe den Kredit nicht mehr bedienen kann, wird sich die Bank an die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft halten.
Wie die Bank diese Mitglieder ermittelt oder ermitteln darf, kann ich nicht beantworten. M.E. steht der Bank aber auch die Nachfrage beim Amtsgericht im Zweifel offen.
Viele Grüße
Stephan Tenhaken
Ich bin kein Experte in Sachen Nachlass und kann die Frage leider nicht beantworten.
Gruss Stephan
Hallo shoto-kan.
der Fall ist mit den gegebenen Informationen nicht eindeutig beantwortbar und hier alle Alternativen - in welche sich ein Erbfall entwickeln kann - aufzuführen, ist zu weitreichend.
Daher vielleicht eine generelle Antwort:
Verstirbt ein Mensch, so treten seine Erben (gesetzlich oder testamentarisch), dessen Rechtsnachfolge an (sowohl für Vermögen, als auch bei Schulden). Grundsätzlich treten bei mehreren Erben alle Erben gemeinsam die Rechtsnachfolge an (Gesamtrechtsnachfolge, §1922 BGB). Im geschilderten Fall somit Ehefrau (§1931BGB) und Kinder (§1924BGB). Zur Frage des Erbnachweises ist bereits (meist) in den AGB´s geregelt, dass ein Kreditinstitut zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung geeignete Legitimationsdokumente verlangen kann (z.B. Erbschein). Das die Ehefrau vom Kreditinstitut nicht nach den (weiteren) Erben befragt wurde, halte ich für sehr unwahrscheinlich, da dies ein Standardprozedere ist. Außerdem wird kein Kreditinstitut Auskünfte über Konten erteilen, ohne a) sich entweder Erbnachweise vorgelegt haben zu lassen oder b) die Angaben der Ehefrau hinsichtlich Erben zu dokumentieren (z.B. in einer so genannten Haftungserklärung). Es spielt bei der Beantwortung der Frage eine erhebliche Rolle, wie mit dem vorhandenen Kreditkonto zum Zeitpunkt des Todes des Ehemannes (weiter) Verfahren wurde. Wurde das Darlehenskonto z.B. in Gänze von der Ehefrau übernommen oder ist der Ehemann nach wie vor (Mit-)Kontoinhaber?
Beantwortung in Kurzform:
Ehemann verstorben -> Ehefrau und Kinder sind Erben (sowohl Vermögen als auch Schulden), Kreditkonto läuft nach wie vor auf Ehemann oder Ehemann ist Mitkontoinhaber, Erbe wurde von keinem ausgeschlagen, daher auch für Schulden als Gesamtschulder (§421BGB) haftbar. Ehefrau hat bislang für alle Erben Kreditraten geleistet.
Kreditinstitut hat grundsätzlich Auskunfsrecht hinsichtlich der rechtgeschäftlichen Nachfolge.
Alle Angaben ohne Gewähr!
ich vermute mal, daß die ehefrau bei dem darlehen mit verpflichtet war- das ist eigentlich so gängige praxis, grad wenn es für ein haus aufgenommen wurde.
wenn sie es nicht weiter bedient hätte würde sie ja die sicherheiten des darlehens verlieren( vermutlich Haus ) u.s.w.
also musste sie sowieso zahlen.
Jetzt ist sie nicht mehr zahlungsfähig und deswegen will die bank erben des mannes ermitteln.
ob es da eine frist gibt ist mir nicht bekannt, aber vermutlich ist ja auch noch kein erbschein erstellt worden.
die kinder können ja das erbe ausschlagen wenn es für sie nur mit kosten verbunden ist… man müsste also mehr details wissen… was wurde für das darlehen angeschafft, esxistiert diese sache noch und lohnt es sich dafür zu zahlen.
Ja, darf sie !
Aber auch Schulden kann man erben.darum ist es ja auch so wichtig, dass man die genauen vermögensverhältbnisse kennt bevor man ein Erbe annimmt.
hi,
kann ich leider nicht beantworten, da Rechtsspezialist vonnöten. schöne weihnachten
Das ist eindeutig eine Rechtsfrage, die in diesem Forum m.E. nicht seriös beantwortet werden kann.
Gruß und schöne Feiertage.
Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Hallo,
ich bin kein Rechtsanwalt und würde zu einem Rechtsanwalt für Erbrecht gehen.
Zunächst stellt sich aber folgende Fragen.
1.) Wer hat den ursprünglichen Kredit unterschrieben
bzw. auf wenn lautet der Kreditvertrag?
Nur der Mann oder Beide?
Wenn nur der Mann, dann muss die Bank nach dem Tode
den Vertrag auf die Frau umschreiben. Wichtig!
Hat die Bank diese versäumt kann ein Rechtsanwalt
da einhaken.
2.) Welche Sicherheiten hat die Bank für den Kredit?
Hat die Frau für den Kredit auch Sicherheiten
gegeben?
Wenn Ja, wird die Bank die Sicherheiten zunächst
von der Frau holen.
Ein Beispiel:
Ein Haus gehört zu jeweils 50% den Eheleuten und ist
so im Grundbuch eingetragen, welches in der gemeinsamen Ehe gebaut wurde. Nach dem Tod des Mannes
bekommt die Frau 25% von dem Anteil des Mannes, die
beiden Kinder jeweils 12,5%. Es ensteht eine Erbengemeinschaft. Mit dieser muss sich die Bank auseinandersetzen, wenn das Haus und Grundstück als
Sicherheit dient. Im Zweifel wird die Bank das Grundstück + Haus zwangsversteigern und nach Abzug Ihrer Kosten das Restgeld an die Erbengemeinschaft
ausbezahlen.
Hinweis: Bei der Versteigerung kann man sein eigenes
Haus ersteigern, das mag von Vorteil sein.
Beispiel:
ausstehende Schulden: 250.000
Versteigerung ergibt: 200.000
Dann bleibt die Bank auf 50.000 sitzen und muss diesen
selbst tragen.
Wichtig ist was steht im aktullen gültigen Darlehensvertrag!
Viele Grüße
Martin
Viele Grüße
Martin
gegeben?
Hat man Glück bekommt man das Vermögen des Verstorbenen aber man erbt auch immer dessen Schulden.
Also sollte man sich vor
der Annahme des Erbes informieren.
Erbe ist Erbe positiv oder auch negativ.
Deshalb schlagen ja auch einige das Erbe aus.
Hallo,
dazu kann ich nichts sagen, da ich kein Rechtsanwalt bin. Fragen Sie einfach bei Ihrer Rechtsschutzsversicherung nach.
Gruss
Hallo Anfragende®,
den Fall, den Sie schildern reicht weit in das Erbrecht hinein und enzieht sich somit meinem Kompetenzbereich. Bitte nehmen Sie mit der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt kontakt auf.
grüße
Hallo,
wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wurde, müssen die Erben die Schulden weiter begleichen. Wie das aufgeteilt wird, kann ich nicht sagen. Ich würde einen Termin mit der Bank machen und die offenen Fragen klären, gegebenenfalls mit einem Mitarbeiter der Schuldnerberatung den Termin mit der Bank wahrnehmen.
Viele Grüße
Caddy