Guten Tag,
folgender fiktiver Fall:
Ehepaar Schmitt hat drei leiblichen und volljährige Kinder und Sachwerte (Immobilie, etc.).
Die Tochter Ilse hat vor 10 Jahren vorab ein Teil ihres Erbes in
Geldform (ca. 25% seines Anteiles) erhalten.
Diese Vorab-Auszahlung wurde schriftlich im Testament mit allen
erforderlichen Unterschriften festgehalten.
Nun stellte sich die Frage, wie das schon ausgezahlte Teilerbe
später mit dem Gesamtnachlass verrechnet wird, da sich der Wert
des vor 10 Jahren ausgezahlten Teilerbes bis zum Erbfall durch
die Inflation geändert haben wird?
Wieso Erbe?
Auch Guten Tag,
ich bin zwar juristischer Laie, aber hier stimmt etwas nicht.
Ehepaar Schmitt hat drei leiblichen und volljährige Kinder und
Sachwerte (Immobilie, etc.).
Ehepaar Schmitt lebt also noch
Die Tochter Ilse hat vor 10 Jahren vorab ein Teil ihres Erbes
in Geldform (ca. 25% seines Anteiles) erhalten.
Ein Erbe entsteht doch erst, wenn ein Mensch (Erblasser) stirbt.
Hier handelt es sich demnach um ein Geschenk. Erst einmal unabhängig von der 10-Jahresfrist gesehen.
Diese Vorab-Auszahlung wurde schriftlich im Testament mit
allen erforderlichen Unterschriften festgehalten.
Wenn Ehepaar Schmitt 10 Jahre nach der Schenkung stirbt, zählt die nicht mehr zur Erbmasse und damit entfällt ein Pflichtteil auf diesen Betrag.
Nun stellte sich die Frage, wie das schon ausgezahlte Teilerbe
später mit dem Gesamtnachlass verrechnet wird, da sich der
Wert des vor 10 Jahren ausgezahlten Teilerbes bis zum Erbfall durch
die Inflation geändert haben wird?
Seit 2 Tagen gibt es nun ein geändertes Erbrecht, da muss sich der Fragesteller nun mit auseinander setzen oder besser einen Anwalt konsultieren. Bei diesen Themen immer anzuraten.
Das sogannte Testament könnte ja auch in Wirklichkeit ein Erbvertrag sein. Das kommt bei diesen spärlichen Angaben nicht rüber.
Die Inflationsfrage stellt sich so also nicht. Da ein Erbe noch gar nicht vorhanden ist.
Nicht vergessen: Das gesamte Vermögen der zukünftigen „Erblasser“ gehört diesen uneingeschränkt. Wenn die auf die Idee kommen, alles zu versilbern und eine jahrelange Kreuzfahrt zu buchen, dann gibt es weder Erben noch irgendwelche Ansprüche.
Viel Spass
R
Gar nicht, da es ihr ja freistand den vorgezogenen Erbausgleich entsprechend gewinnbringend anzulegen.
Gruß Tom