Erbe will doppelt erben

Eine Vorauszahlung vom Erblasser vor dessen Tod wurde mit dem Text „Abfindung“ im Überweisungsträger an einen Erben gezahlt, der nur den gesetzlichen Pflichtteil bekommen
sollte. Jetzt behauptet dieser Erbe nach dem Tod des Erblassers, es handelte sich bei
dieser Überweisung um eine Schenkung. Ist dies rechtlich zulässig?

hallo.

behaupten kann er erstmal viel.
aber abgesehen davon, daß „abfindung“ ja bedeutet, „man findet sich (notgedrungen bzw. im gegenseitigen einvernehmen) mit etwas ab“, und nicht „man nimmt etwas dankend ohne gegenleistung an“:
wie lange vor dem tod wurde denn die angebliche schenkung gemacht?
unter umständen muß der „beschenkte“ die miterben nämlich entsprechend entschädigen, so daß seine schlaue rechnung nicht ganz aufgehen würde.

gruß

michael

Eine Vorauszahlung vom Erblasser vor dessen Tod wurde mit dem
Text „Abfindung“ im Überweisungsträger an einen Erben gezahlt,
der nur den gesetzlichen Pflichtteil bekommen
sollte.

Also ist der Fordernde kein Erbe sondern Pflichtteilsberechtigter?

Jetzt behauptet dieser Erbe nach dem Tod des

Erblassers, es handelte sich bei
dieser Überweisung um eine Schenkung. Ist dies rechtlich
zulässig?

Keine Ahnung, ein paar mehr Angaben wären hilfreich. Um eine Abfindungszahlung für einen Erbverzicht kann es sich ja wohl nicht handeln, denn ein Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Also was genau ist mit Abfindung gemeint?

Im Testament steht, das der Pflichtteil-Erbe bereits abgefunden wurde, damit ist die Zahlung
gemeint, in der im Überweisungsbeleg „Abfindung“ steht. Das ist aber schon mehr als 10
Jahre her. Laut BGB wird eine Zahlung unter Lebenden für den Zahlungsempfänger wohl generell als Schenkung gesehen. Daher ist der Text in der Überweisung natürlich dürftig.
Der Erblasser wollte den Pflichtteil aber schon zu Lebzeiten an den Pflichtteil-Empfänger
zahlen. Der Pflichtteil-Empfänger will das als Schenkung deklarieren, da eine solche nicht
zum Gesamterbe zählt, zumal 10 Jahre verstrichen sind.

Die Zahlung wurde vor mehr als 10 Jahren getätigt. Im Testament steht, das der
Pflichtteil-Empfänger bereits abgefunden wurde; damit ist die Zahlung gemeint die
mit dem Überweisungsträger mit Text „Abfindung“ getätigt wurde. Der Pflichtteil-Empfänger stützt sich auf BGB § 516. Es gibt keine Zeugen, die aussagen können, dass diese Zahlung
eine echte Schenkung darstellt. Zu prüfen ist, ob durch den Text „Abfindung“ und durch den Wortlaut des Testamentes nicht ein Zusammenhang hergestellt werden kann und die
vorgenommene Zahlung als Zweckgebunden zu sehen ist.

Im Testament steht, das der Pflichtteil-Erbe bereits
abgefunden wurde, damit ist die Zahlung
gemeint, in der im Überweisungsbeleg „Abfindung“ steht. Das
ist aber schon mehr als 10
Jahre her

Zunächsteinmal ist zwischen Pflichtteil und Erbe zu unterscheiden, das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Dann gilt auch für einen Pflichtteilsverzicht die Pflicht diesen notariell zu beurkunden.

. Laut BGB wird eine Zahlung unter Lebenden für den

Zahlungsempfänger wohl generell als Schenkung gesehen. Daher
ist der Text in der Überweisung natürlich dürftig.

Es gibt die Möglichkeit einer Anrechnung auf den Pflichtteil, dann muß es aber auch so bestimmt sein:

http://dejure.org/gesetze/BGB/2315.html

Ein einfaches „Abfindung“ genügt meiner Meinung nach nicht, damit könnte ja vieles gemeint sein.

Der Erblasser wollte den Pflichtteil aber schon zu Lebzeiten
an den Pflichtteil-Empfänger
zahlen. Der Pflichtteil-Empfänger will das als Schenkung
deklarieren, da eine solche nicht
zum Gesamterbe zählt, zumal 10 Jahre verstrichen sind.

Am besten man geht zu einem Anwalt und läßt sich beraten, dies ist keine Sache, die in einem Forum ausreichend beantwortet werden kann.

Hallo!
Wie kann man denn die unbekannte Höhe des Pflichtteils „abfinden“ wenn sich der Erbfall noch Jahrzehnte hinzieht ?
Dann müsste man das tatsächlich notariell machen und die Person gibt schon jetzt ihren Verzicht auf Pflichtteilsansprüche bekannt und erhält dafür z.B. eine einmalige (vorzeitige)Abfindung.

Nur dann wären spätere Ansprüche an die anderen Erben ausgeschlossen.

MfG
duck313

Die Frage ist hier nicht korrekt gestellt, da sie konkretes betrifft.

Aber dennoch: Der Erbe hat Recht, denn eine Abfindungszahlung allein reicht nicht. Dazu gehört ein notarieller Pflichtteilsverzicht.

hallo.

Die Zahlung wurde vor mehr als 10 Jahren getätigt.

dann dürften die erben pech haben.

Im
Testament steht, das der
Pflichtteil-Empfänger bereits abgefunden wurde;

mag sein, aber wie bereits anderswo geschrieben: einen wirksamen pflichtteilsverzicht gibt’s nur mit notarieller beurkundung (siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/2348.html).

moralisch mag das vorgehen des erben verwerflich sein, aber rechtlich sehe ich kein problem für ihn.

gruß

michael

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Die Frage ist hier nicht korrekt gestellt, da sie konkretes
betrifft.

Die Frage ist völlig korrekt gestellt, gerade weil sie KEINEN konkreten FALL betrifft. Lies mal: http://dejure.org/gesetze/RDG/2.html

Aber irgendwie verstehe ich nicht, warum Du eigentlich eine Antwort gibst, nachdem Du gerade behauptet hast, die Frage wäre falsch gestellt. Immerhin ist ja nicht das Fragen, sondern das Antworten verboten. Deshalb hättest DU Dich dann strafbar gemacht.