Hallo an Alle,
mit meiner Schwester habe ich zu 50% meine Mutter beerbt.Alle Aufgaben,die mit der Wohnungsauflösung und
Übergabe musste ich selber übernehmen, da meine Schwester mir mitteilte, sie hätte dafür keine Zeit.Gefragt, was sie von den übriggebliebenen Sachen haben möchte, meinte sie, das was ich selbe nicht nehme.Ich habe alles in der Wohnung (Bücher, Glas,Tv, Video, Tischdecken, Bettwäsche) anteilig meiner Schwester in Kartons gepackt und sie hat es von ihrem Bekannten abholen lassen.Die Bekleidung habe ich Rotem Kreuz abgegeben.Jetzt 3 Monate danach bekomme ich von ihrem Anwalt ein schreiben, dass ich eine Aufstellung der Gegenstände zuschicken soll, da sich meine Schwester von mir hintergangen fühlt.Ich möchte nur erwähnen, dass meine Mutter unheilbar krank war, 100 % Pflegefall ich sie gepflegt habe und meine Schwester in den letzten 2 Jahren 4 Mal unsere Mutter besucht hatte.Ist das der Grund, warum ich mich auch um die Auflösung kümmern sollte? Har sie recht dies alles zu verlangen?
123maya
leider darf ich keine rechtsauskunft geben mfg siggi.
Hallo 123maya, ich kann dir nur raten da einen Anwalt hinzu zu ziehen, weil du dann auch vom rechtlichen/gesetzlichen Bereich abgesichert bist.
Selbst wenn du dir Bücher über Erbrecht holen würdest kann sie(deine Schwester) es gegeben falls später übers Gericht ausfechten wollen. Du bist mit Einschaltung eines Anwalts auf der sicheren Seite.
Gruß hexe1971
Hallo,
hört sich böse an.
Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Aus dem Stand heraus würde ich sagen: Ja, sie darf es wahrscheinlich, weil sie 50% geerbt hat und es ihr zu steht, aber präziser kann ich nicht antworten.
Hallo marchen1,
es ist nicht einfach hier einen Rat zu geben, da das Erbrecht sehr kompliziert ist.
Ich empfehle einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren, um zumindest in einem ersten Gespräch grundlegende Fragen zu klären.
Inwieweit eine anwaltliche Vertretung dann Sinn macht wäre hierbei ebenfalls zu erörtern.
Alles Gute
allboysz
Hallo Marchen 1
Aus rechtlicher Sicht kann ich Dir nicht weiter helfen, aber könnt ihr das nicht auf einer normaler Ebene miteinander klären? muss es gerade ein Anwalt sein? Zudem hast Du sie ja bis zum ableben gepflegt und nach schweizerischem Recht steht Dir da auch mehr zu. Was ich den Gipfel finde ist, dass sie nach drei Monaten kommt und von Dir ein Inventar verlangt obwohl sie sicher auch die Gelegenheit hatte bei der Wohnungsauflösung dabei zu sein. Ich würde ihr einen Brief schreiben (Kopie an den Anwalt) wobei du die Verhältnisse klärst und du auch auf die Verhältnisse bis zum Tod eurer Mutter aufmerksam machst und du ihr auch mitteilst, das kein Inventar besteht. Ich gehe davon aus, dass Bargeld und Wertsachen korrekt geteilt wurden.
freundliche Grüsse
Jango
Hallo ,
danke Allen, die sich Zeit genommen haben um mir zu helfen.
Liebe Grüsse,
marchen1
Hallo 123maya,
erben ist immer eine delikate und feinfühlige Sache. Im nachhinein kann jeder viel behaupten oder abstreiten. Was soll da ein Anwalt dazu sagen?
Mit Sicherheit hast Du richtig gehandelt und lass Dich von Niemanden ins Bochshorn jagen! Bleibe stark!
Hallo 123maya,
soviel ich weiß kann Deine Schwester dies verlangen.
Du hättest diese Abmachung von ihr schriftlich festhalten
müssen.
So traurig das alles klingt, aber nimm Dir ein Anwalt -
vielleicht gilt auch die mündliche Abmachung in diesem
Fall.
Grüße
Dieser fall ist nicht einfach.Streitfall,kann leider nicht helfen
Zdenka
Hallo,
leider kenne ich mich im Erbrecht nicht so gut aus, um hier eine qualifizierte Antwort geben zu können.
M_Maus74
Hallo, tut mir leid, darauf kann ich keine Antwort geben. Finde aber das Ansinnen Deiner Schwester unverschämt. Ich würde darauf gar nicht reagieren. Soll der Rechtsanwalt Dich doch anmahnen.
Gruß Ingeborg
Danke sehr für die Rückmeldung,
Yvonne
Hallo frag Sie mal ob Sie noch recht bei verstand ist du hast jedenfals alles richtig gemacht du hast Sie informiert was loss ist und Sie hat es Angenomen und
jetzt will Sie auf einmal wiessen was du Vereuserst hast das find ich nicht schön,wende dich an einen Anwalt.Karl-Heinz