Erbe-zahlung-benützung?

liebe experten!

also ich habe einige dringende fragen:
ich habe mir 14 jahren die hälfte eines hauses von meiner großmutter geerbt. daich minderjährig war, hat natürlich meine mutter ( der die 2te hälfte gehört) dessen angenommen. im laufe der zeit sind einige reparaturen,etc da gewesen unter anderem auch der bau einer neuen brück aufgrund der wasserkatastrophe. jetzt bin ich 21, weiss aber nicht was ich mit dem ding anfagen soll und frage mich:

  1. könnte mich meine mutter zur kasse beten für die alten zahlungen? ( sie wohnt dort, benutze das haus nie)
  2. wie kann ich mich aus dem herausnehmen? daher: ich will es ihr nicht verkaufen, sondern irgendwie rechtlich das so stehen haben, dass ich mit den anfallenden gebühren,etc nichts zu tun habe ( bin studentin und könnte das ja nie zahlen!)

gibts noch irgend etwas was man noch berücksichtigen sollte?

danke!

lg
aurelie

Hallo Aurelie,

Du kannst mit Deiner Mutter vertraglich vereinbaren, was immer Euch beiden angemessen erscheint.
Wenn keine einvernehmliche Regelung möglich ist, kann jeder aus der Erbengemeinschaft eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen.

Gruß,

Wolfgang Berger

Hi,

also ich habe einige dringende fragen:
ich habe mir 14 jahren die hälfte eines hauses von meiner
großmutter geerbt. daich minderjährig war, hat natürlich meine
mutter ( der die 2te hälfte gehört) dessen angenommen.

Was ist es denn für ein Haus? Ein ganz normales Einfamilienhaus oder Doppelhaus (ich spiele auf die „Hälften“ an).

im
laufe der zeit sind einige reparaturen,etc da gewesen unter
anderem auch der bau einer neuen brück aufgrund der
wasserkatastrophe.

Da gab’s doch bestimmt was aus dem großen Topf als Zuschuss!

jetzt bin ich 21, weiss aber nicht was ich
mit dem ding anfagen soll und frage mich:

  1. könnte mich meine mutter zur kasse beten für die alten
    zahlungen? ( sie wohnt dort, benutze das haus nie)

Theoretisch hätte sie Dich von dem Augenblick an, als Du volljährig warst, in Reparaturvorhaben insofern einbeziehen müssen, als dass sie Dein Einverständnis dafür einholen müssen. Das hat sie aber wohl nicht getan?

Wenn Du jetzt anteilige Kosten nachzahlen sollst, dann bin ich mir da nicht hundertprozentig sicher, ob Du daran beteiligt werden kannst. Da solltest Du Dir professionelle Beratung holen.

  1. wie kann ich mich aus dem herausnehmen? daher: ich will es
    ihr nicht verkaufen, sondern irgendwie rechtlich das so stehen
    haben, dass ich mit den anfallenden gebühren,etc nichts zu tun
    habe ( bin studentin und könnte das ja nie zahlen!)

Na klar doch: Hab ich das jetzt richtig gelesen? Du willst Dein Erbe nicht aufgeben, aber auch keine Kosten dafür erbringen. Ich denke, das wird so nicht klappen. Eigentum verpflichtet nun einmal.

Aber vielleicht kannst Du ja mit Deiner Mutter einen Nutzungsvertrag abschließen. Wenn sie alleine in dem Haus wohnt, dann sollten laufende Kosten wie Strom u. ä. problemlos auf sie umlegbar sein.

Mit einem Verkauf wäre ich jedoch vorsichtig. Sehr wahrscheinlich wirst Du Dich später ärgern. Immobilien sind immer eine gute Rücklage für „schwere Zeiten“.

gibts noch irgend etwas was man noch berücksichtigen sollte?

Wie gesagt: Hole Dir professionelle Hilfe bei einem Anwalt, der sich mit Immobilienrecht auskennt. Die Kosten dafür solltest Du auf jeden Fall erst einmal aufbringen, denn sie werden Dir viel höhere Kosten in der Zukunft ersparen. Häuser werden nicht jünger…

Viele Grüße
Jana

Hallo,

unterliegt der Fall deutschem Recht (bei Deinem Namen und der etwas holprigen Rechtschreibung liegt dies nahe)? Dann würe zunächst mal zu klären, wer für Dich Erklärungen zu Reparaturen abgegeben hat, als Du noch nicht volljährig warst. Die Annahme eines Hausteils als Erbe ist kein „rein vorteilhaftes Rechtsgeschäft“ und ist daher für einen Minderjährigen alleine in Deutschland so nicht möglich.

Dann wäre die Frage des Nutzungsverhältnisses Deiner Mutter zu klären. Du musst Dir aber vor allen Dingen darüber Gedanken machen, was Du eigentlich langfristig mit dem Haus willst. Möchtest Du Deine Hälfte behalten und bekommst Du ggf. als Erbe Deiner Mutter die zweite Hälfte später dazu? Möchtest Du selbst dort wohnen oder ist es eher ein Anlageobjekt für Dich? Möchtest Du Deinen Teil mmöglichst schnell kapitalisieren? Wäre Deine Mutter am Erwerb / der weiteren Nutzung des Hauses überhaupt interessiert?

Dies sind alles Fragen, die Du am besten mit einem spezialisierten Anwalt besprichts, wenn Du nicht mit Deiner Mutter ganz offen über das Thema sprechen kannst. Erst dann kann man im konkreten Einzelfall eine vernünftige Rechtsberatung geben.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für eure Hilfe!
Jetzt ist mir in etwa klar , was ich zu tun habe. Meine Mutter hat eigentlich nie eine Zustimmung von mir verlangt, sondern einfach getan.
Werde wohl zum Immo-anwalt mich begeben!!

Vielen, Vielen Dank!

Lg
Aurelie