Ich bin Witwe, habe einen Sohn und eine Tochter.
Habe ein Haus das gerade im Verkauf steht.
Ich möchte aus diesem Erlös ein Erbe an meine Tochter-Sohn auszahlen. kann ich einen ungleichen
Betrag festlegen,möchte meinen Sohn einen größeren Betrag zukommen lassen, weil er mich
bisher wesentlich mehr unterstützt als meine
Tochter. (ich wohne zu günstigsten Bedingungen
in einer Eigentumswohnung meines Sohnes).
Wie steht es mit dem Pflichtteilerbe, das steht
ja meine Kindern erst nach meinen Tod zu, oder
haben sie z.B. nach Verkauf meines Hauses
Anspruch?
Sofern Sie allein im Grundbuch des Hauses eingetragen sind, können Sie mit dem Verkaufserlös beleibig verfahren! Sind die Kinder aufgrund Erbfolge nach Ihrem verstorbenen Mann Miteigentümer geworden, richtet sich die Verteilung des Geldes nach den aufgrund eines zu beantragendedn Erbscheines zu berichtigen Grundbuches bzw. den anschließend ersichtlichen Eingentumsanteilen eines jeden Anteilseigentümers und Sie könnten alleine nicht als Verkäufer der Immobilie auftreten. Dann wären die beiden Kinder uns Sie als Verkäufer gemeinsam hinsichtlich einer abweichenden Verteilung des Erlöses gefragt.
Halllo,
zu Lebzeiten kann man vererben wie es einen beliebt.
Ihre Tochter könnte allerdings jetzt schon den Pflichtteil einforden.