Erbe zu Lebzeiten - Schenkung

hallo

um Erbschaftssteuer zu sparen ist es oft ratsam schon zu Lebzeiten diverses Vermögen auf die Kinder bzw. Ehegatten zu verschenken.

Wie macht man das am besten so, dass es für alle gerecht ist?

Beispiel: Ein Familienvater möchte seine 6 Häuser an seine 3 Kinder verschenken. Vorerst soll nur die älteste Tochter ein Haus geschenkt bekommen. Wie regelt man das am besten? Ist es die Regel, dass die Tochter durch die Schenkung dann notariell auf ihren zustehenden Pflichtteil verzichten muß?

Ich dachte mir halt, das so ein Pflichtteil halt doch einen gewissen wert darstellt und man weiss ja nie, wie es in vielleicht 10 jahren aussieht, denn theoretisch könnte die tochter ja dann von der gesetzkichen erbfolge ausgeschlossen werden und hätte dann ja keinen plichtteilsanspuch mehr? oder sehe ich da was falsch?

also sollte man sich bei vorweggenommen schenkungen auf so klauseln wie verzicht auf pflichtteil einlassen oder nicht?

gruß
chris

Hallo,

wenn es um gleich 6 Häuser geht, muss man sehr vorsichtig sein, denn die dabei in Rede stehenden Werte dürften alle Freibeträge zum Thema Schenkungs- und Erbschaftssteuer sprengen. Man kann aber, wenn der Vater noch eine entsprechende Lebenserwartung hat, die Schenkungssteuerfreibeträge ggf. mehrfach ausnutzen, da diese immer nur für zehn Jahre gelten, also nach Ablauf von zehn Jahren erneut ausgenutzt werden können. Hier ist aber auf jeden Fall Beratung sowohl von anwaltlicher Seite als auch durch einen Steuerberater absolut unumgänglich, soll die Sache nicht nach hinten losgehen.

Es gibt zig Tricks und Kniffe, mit denen man eine günstige Gestaltung hinbekommt, aber welcher Weg der richtige ist, kann man nur im konkreten Einzelfall entscheiden. Auch ist es notwendig bis zum Erbfall ständig die Entwicklung der Rechtsprechung im Auge zu behalten, weil einige schöne Tricks gerne mal wieder von höchster Stelle kassiert werden und man dann ggf. wieder umstellen muss.

Bei der Sache geht es einfach um zuviel Geld, als dass man sich hier auf Informationen aus Internetforen verlassen sollte. Das Geld für eine ordentliche fachliche Beratung ist hier sicher gut angelegt. Da ich selbst in diesem Bereich als Anwalt tätig bin, kenne ich auch diverse erfahrene Kollegen. Wenn du mir ein Mail schickst, kann ich dir ggf. einen Kollegen in deiner Nähe nennen.

BTW: Die Frage mit einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht lässt sich im Gegenzug zu Schenkungen problemlos im Rahmen eines notariellen Erbvertrages regeln.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Wie schon gesagt, Du mußt ja sowieso zum Notar und da laß Dich gut beraten.
u.U. kannst Du ja in das Testament schreiben, daß die Schenkung Deiner Tochter angerechnet werden soll. Aber wie das genau paßt, weiß ich auch nicht.

Gruß
Winni

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