Erbe Zwangsversteigerung

Hallo
A und B erben zusammen ein Einfamilienhaus.
Beide können sich über Verkauf oder Übernahme nicht einigen.
A droht mit Zwangsversteigerung.
Bedeutet dies Versteigerung des ganzen Gebäudes oder nur dem Anteil von A.
Kann A also den Anteil von B einfach mitversteigern lassen?
Grüße

leider ja
Hallo,

wenn es B nicht möglich ist die Erbansprüche von A zu befriedigen. In einer Erbengemeinschaft kann jeder der Teilhaber die Versteigerung beantragen. Ein Verkauf auf dem freien Markt wäre dann sicherlich für beide Seiten der bessere Weg.

Vielleicht ist es ja möglich, dass A mit Hilfe eines Hypothekendarlehens ausbezahlt wird. Hier ist dann aber ein Gutachten nötig und das fällt dann doch höher aus, als der tatsächliche Marktwert ist.

Ggf. bietet sich für B aber auch in der Versteigerung selbst die Möglichkeit günstig an das Haus zu kommen, aber das ist halt ein heikles Unternehmen. Oder er schiebt im normalen Hausverkauf einen Strohmann vor.

Gruß
Christian

Danke schon mal für die Antwort
Müssen dann vor Gericht bestimmte Voraussetzungen bewiesen/erfüllt sein, oder wird die Versteigerung einfach so beantragt und zugelassen?
Und wie lange dauert es von so einem Antrag bis zum tatsächlichen Versteigerungstermin?
Grüße
Martina

Hallo Martina,

hier hast Du ein paar Informationen zu dem Thema
http://www.frag-einen-anwalt.de/Erbengemeinschaft—…

Gruß
Christian

Hallo,

Ggf. bietet sich für B aber auch in der Versteigerung selbst
die Möglichkeit günstig an das Haus zu kommen, aber das ist
halt ein heikles Unternehmen. Oder er schiebt im normalen
Hausverkauf einen Strohmann vor.

Hoppla! Das ist aber schon mehr als heikel!
Grundsätzlich wird, wenn man sich nicht einigen kann, eine (Zwangs)Versteigerung zur Teilung des Eigentums durchgeführt. Der dabei erzielte Kaufpreis wird dann, nach Abzug der Kosten, duch die Erben geteilt. Da fahren aber alle Parteien schlecht mit. Da sollten sich alle einig werden und das Haus gemeinsam versuchen zu Verkaufen.

LG
Andreas

Hallo Andreas
Was bedeutet „eine Versteigerung zur Teilung“?
Evt. daß „B“ seinen Teil behält und nur das Teil von „A“ versteigert wird?
Vielleicht eine dumme Frage,aber mir ist es noch nicht so richtig klar.
Grüße
Martina

Grundsätzlich wird, wenn man sich nicht einigen kann, eine
(Zwangs)Versteigerung zur Teilung des Eigentums durchgeführt.

Hallo Andreas
Was bedeutet „eine Versteigerung zur Teilung“?
Evt. daß „B“ seinen Teil behält und nur das Teil von „A“
versteigert wird?
Vielleicht eine dumme Frage,aber mir ist es noch nicht so
richtig klar.
Grüße
Martina

Hallo Martina,
ein halbes Haus kann nunmal nicht verkauft werden.
Wenn also der eine den anderen nicht ausbezahlen kann, wird das Haus verkauft und der Erlös geteilt.

Hallo!

Das bedeutet, wenn eine Partei absolut auf seinen Anteil besteht, kann diese Person, sofern die andere Partei nicht in der Lage ist den Erbteil auszuzahlen oder ein Verkauf scheitert, beim Amtsgericht eine Zwangsversteigerung beantragen. Dabei wird allerdings das gesamte Haus versteigert! Die andere Partei hat keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren.

LG
Andreas

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Hallo
Jetzt bin ich informiert,
besten Dank.
Martina

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