Erbe

Hallo,

die Mutter meiner Mutter (also meine Oma) ist verstorben und beerbte neben anderen Kindern auch meine Mutter.

Es handelt sich um eine größere Summe.

Mein Vater ist arbeitslos und da auch meine Mutter nicht viel verdient, bezieht er Arbeitslosenhilfe.

Wird das Erbe meiner Mutter dann bei der Neuberechnung der Arbeitslosenhilfe zu Grunde gelegt und bekommt mein Vater dann gar kein Geld mehr? Oder gehört das Geld meiner Mutter? Meine Eltern haben keine Gütertrennung vereinbart, aber ist dies überhaupt relevant?

Was wäre, wenn meine Mutter das Geld gleich an meine Schwester und mich weitervererbt (geht das zu Lebzeiten?)?

Vielen Dank für eure Hilfe

Susanne

die Mutter meiner Mutter (also meine Oma) ist verstorben und
beerbte neben anderen Kindern auch meine Mutter.
Es handelt sich um eine größere Summe.
Mein Vater ist arbeitslos und da auch meine Mutter nicht viel
verdient, bezieht er Arbeitslosenhilfe.
Wird das Erbe meiner Mutter dann bei der Neuberechnung der
Arbeitslosenhilfe zu Grunde gelegt und bekommt mein Vater dann
gar kein Geld mehr? Oder gehört das Geld meiner Mutter? Meine
Eltern haben keine Gütertrennung vereinbart, aber ist dies
überhaupt relevant?

Arbeitslosenhilfe ist letztlich Sozialhilfe. Wenn Deine Eltern nun plötzlich zu Geld kommen, entfällt die Bedürftigkeit.

Was wäre, wenn meine Mutter das Geld gleich an meine Schwester
und mich weitervererbt (geht das zu Lebzeiten?)?

Das wäre dann eine Schenkung. Wenn auf Kosten der Sozialhilfe Lebende ihre Mittellosigkeit selbst verursachen, indem sie vorhandenes Vermögen verschenken, kann hinterher keine Unterstützung durch die Sozialhilfe verlangt werden.

Susanne, ich bin nur Laie auf diesem Gebiet und kann Dir deshalb die Rechtsgrundlagen für meine Aussagen auch nicht aus dem Hut zaubern. Im Endeffekt werden die Antworten von Fachleuten (die hoffentlich noch kommen) ähnlichen Inhalt haben.

Gruß
Wolfgang

ergänzend zu der Antwort gebe ich Dir was zum Lesen. Eine konkrete Info spare ich mir, weil es hier ab und zu abwahnwütige Kollegen gibt, die meinen, wir machen hier Rechtsberatung.
Also nachlesen:
http://www.erbrecht-ratgeber.de
http://www.erbfall.de
http://www.kanzlei-polster.com/erbrecht.htm

Einen Hinweis habe ich doch noch: Beachte die Fristen! Ein Erbe muß innerhalb von sechs Wochen angenommen oder ausgeschlagen werden. Also achte auch auf Schulden, nicht daß die Schulden das Vermögen deutlich übersteigen. Sonst müßt Ihr Schulden bezahlen, die ihr Euch erspart hättet.

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