Liebe/-r Experte/-in,
Habe meinen Erbanteil 1/3 ausgeschlagen,als nachfolge wurden meine 3 leiblichen Kinder die Enkel meines verstorbenen Vaters.Meine Frage: Wenn 2 meiner 3 Kinder das Erbe ausschlagen,(meine Kinder haben keine eigenen Kinder)bekommt dann der 3. alles, also das gesamte 1/3,welche Kosten entstehen wie wird das Erbe verteilt im Fall 1,alle 3 Kinder nehmen an,Fall 2,zwei schlagen aus.
reduziert sich mein ausgechlagener Erbteil durch die verteilung auf ein,bzw. 3 Kinder,und wenn ja,wer bekommt die differrenz? Wie viel Erbschaftssteuer fällt für meine Kinder bzw.dem einen Kind an.
Hallo Killingground,
zunächst ein unschöner Name für eine Erbschaftsfrage, aber nun gut…
Die Ausschlagung des Erbteils bewirkt, dass die Erbschaft denjenigen zufällt, die Erben wären, wenn Sie im Zeitpunkt der Erbschaft bereits verstorben wären.
Ist also Ihr Vater verstorben und Sie schlagen aus, geht ihr Erbteil auf Ihre drei Kinder über. Jedes Kind ist dann zu gleichen Teilen berechtigt. Beträgt Ihr Erbteil 1/3 am Gesamtnachlass, beträgt dann der Erbteil jedes Kindes 1/9.
Schlägt eines der Kinder aus und hat das Kind keine eigenen Kinder wächst der Anteil den beiden anderen zu. Die beiden die nicht ausschlagen erben dann also jeweils 3/6.
Schlagen zwei aus, erbt derjenige der nicht ausschlägt 1/3, immer vorausgesetzt Ihre Kinder haben keine eigenen Kinder.
Die Kosten, die für die Auseinandersetzung entstehen, sind abhäging vom Wert des Nachlasses, die Steuer auch.
Jedes Ihrer Kinder hat einen Steuerfreibetrag von 205.000,00 €, wenn der Erbfall in diesem Jahr war.
Bis zu dem Betrag fällt also keine Steuer an.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf. Meine Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtsanwalt-postulka.de
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hallo, eine Erbschaftsausschlagung hat die rechtliche Folge, dass der Ausschlagende faktisch als nicht lebend bei der Neubetrachtung der gesetzlichen Erbfolge gesehen wird. Also das Enkelkind würde das 1/3 allein erben. Die Frage nach den Aufteilungskosten ist nicht verständlich. Eine Erbauseinandersetzung (Nachlassaufteilung) ist je nach Art der Werte und Schwierigkeitsgrad mit Kosten verbunden. Eine einfache Sparbuchaufteilung kostet z.B. nichts. Die Steuer richtet sich nach der Höhe des netto Ererbten. Der Freibetrag eines Enkels ist allerdings recht hoch. Bei 3 Enkeln zählt er 3mal!! Für Steuerfragen hatte ich mich nicht registriert.
H.G.
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