Erben

Liebe/-r Experte/-in,
In der Zeitung laß ich heute, dass ein gesch. Ehemann gegenüber den Erben (Kinder) seiner nun verst. Frau einen Pflichtteilsanspruch hätte. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Gruß, Dieter

Erstens: Bekanntlich ist die heutige Qualität des Journalismus bedenklich geworden. Der Leser muss das „nachholen“ wozu der Journalist keine große Lust oder Musse hat: Recherche!!
Zweitens: Bei gesch. Ehe besteht kein Pfl.recht. Der Ehemann kann allenfalls Ansprüche aus dieser Ehe gehabt haben, welche die Ehefrau zu erfüllen hatte.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.360 Tagen 1.632 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)

Liebe/-r Experte/-in,
In der Zeitung laß ich heute, dass ein gesch. Ehemann
gegenüber den Erben (Kinder) seiner nun verst. Frau einen
Pflichtteilsanspruch hätte. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Gruß, Dieter