Erben

Liebe/-r Experte/-in,
bin mir jetzt nicht sicher ob ich hier richtig bin
Folgendes ich bin von meinem Bruder als Alleinerbin
bestimmt worden…
Meine Frage:
Meine Schwägerin hat meinem Bruder 1998 ein Grundstück überschrieben das er im Falle einer Scheidung wieder zurückgeben muss dazu ist ein Vertrag vorhanden…
März 2011 wurde die Ehe geschieden…September machte
sie bei ihrer Rechtsanwältin ein Rück Überlassungsvertrag
den sie bereits unterschrieben hat und nur noch die Unterschrift von meinem Bruder fehlte die er angeblich zugestimmt hätte aber nicht mehr gemacht hat…Es wird jetzt von mir als Erbe die Unterschrift verlangt…
Bin ich dazu verpflichtet???
Lieben Dank für die Antworten---- Shakarina

Der Tod des Bruders hat an dem genannten (ehelichen) Rechtsverhältnis nichts verändert! Der Erbe -also Sie- tritt mit dem Erbfall in die Rechte u n d Pflichten des Erblassers ein, und zwar genau mit dem Stand, wie er am Todestag vorhanden war. Es sei denn, der Vertrag gibt etwas anderes her.

Hallo!
Das hört sch aber alles dubios an, denn: Wenn das Grundstück nach der Scheidung ohnehin wieder zurückgegeben muss und Ihr Bruder jetzt verstorben ist, ghört der Ex-Frau ohnehin das Grundtsück wieder, es sei denn, dass es eine Klausel gibt, die das Grundstück dem gesetzl. Erben zuspricht…Sie sollten auf jedem Fall in dieser Hinsicht einen Anwalt für Erbrecht hinzuziehen und nichts unterschreiben. gerade das Erbrecht ist ziemlich verworren. Sie sind der rechtmässige Erbe des Grundstücks,weil eine Rücküberlassung aufgrund der fehlenden Unterschrift nie stattgefunden hat…Sie müssen sich rat holen bei einem Anwalt, denn jetzt kann es auch noch passiern, dass Sie Grundstückssteuer zahlen müssen und Erbschaftssteuer, wenn das Grundstück einen bestimmten Wert überschreitet…Warten Sie nicht zu lange…!!!
Fledermaus

Hi Fledermaus
erst mal danke für die Antwort…genau der Meinung bin auch… wenn es einen Vertrag gibt das bei einer Scheidung das Grundstück zurück gegeben werden muss sollte das automatisch gehen…Shakarina

Lieben Dank für die Antwort