Hallo,
folgender fiktiver Fall liegt vor:
Die Geschwister H und W haben seit 34 Jahren keinen Kontakt zum Vater V
gehabt. Nun erfahren die beiden durch das Ordnungsamt das der Vater vor drei Tagen verstorben ist. Sie sollen für die Beerdigungskosten aufkommen. Folgende Fragen stellen sich nun die Geschwister:
- müssen sie für die Beerdigung des Vaters aufkommen, obwohl solange kein Kontakt bestand? Gibt es keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren?
- und wie oder wo können sie erfahren ob es was zu erben gibt?
LG, Rala
Hallo,
folgender fiktiver Fall liegt vor:
Dieser fiktive Fall wurde schon mehrfach hier durchdiskutiert.
- müssen sie für die Beerdigung des Vaters aufkommen, obwohl
solange kein Kontakt bestand? Gibt es keine Möglichkeit sich
dagegen zu wehren?
Wer sollte nach Meinung der Kinder für die Beerdigung ihres Vaters denn sonst aufkommen ?
- und wie oder wo können sie erfahren ob es was zu erben gibt?
Indem sie den Hausstand und die Papiere des Vaters durchsehen und sich ein Bild über die Vermögensverhältnisse des Vaters machen.
- und wie oder wo können sie erfahren ob es was zu erben gibt?
Indem sie den Hausstand und die Papiere des Vaters durchsehen
und sich ein Bild über die Vermögensverhältnisse des Vaters
machen.
Ja, super Tip. Was ist wenn die Geschwister noch nicht mal wissen wo der Vater gewohnt hat???
Ja, super Tip. Was ist wenn die Geschwister noch nicht mal
wissen wo der Vater gewohnt hat???
Woher von wem kam denn die Todesnachricht ? Derjenige wird doch wohl Auskunft über den Wohnort geben können.
Wir hatten kürzlich im persönlichen Umfeld einen ähnlichen Fall. Da verstarb eine alte Dame. Weder Nachbarn, noch Freunde durften sich um die Beerdigung kümmen, die Wohnung wurde von der Kripo solange versiegelt, bis man in Österreich entfernte Verwandte aufgetrieben hatte.
Also müßte in diesem Fall doch irgendwer daran interessiert sein die Kinder zu finden (ist ja geschehen) und ihnen die ganze Chose aufs Auge zu drücken.
Hallo Rala,
ich weiß nur von einem Fall, wo nicht die Kinder, sondern die Geschwister des Verstorbenen die nächsten Verwandten waren. Diese lehnten das (negative) Erbe ab und brauchten dadurch auch nicht für die Beerdigung aufkommen. So gab es ein „Staatsbegräbnis“.
Die Gemeinde, die die Kinder wegen der Beerdigung angeschrieben hat, kennt doch den Wohnort. Das Amtsgericht ist die zuständige Stelle. Das wäre die erste Anlaufstelle. Dort weiß man, ob ein Testament vorliegt und dort muß auch der Erbschein beantragt werden. Bei Unklarheiten immer zum Anwalt gehen. Das ist auf jeden Fall billiger als Beerdigungskosten oder das Erbe eines Schuldenberges.
Dabei ist Geduld gefragt. Das dauert alles lange. Und nicht von der Gemeinde wegen der Kosten drängen lassen und vorerst nichts unterschreiben und bezahlen! Die Gemeinde muß warten bis das Erbe angenommen ist.
Gruß Steffi
Hi Rala!
Sorry, aber ich find es irgendwie hinterlistig:
Auf der einen Seite wollt ihr nichts für die Beerdigung zahlen, aber wenns dann ans Erben gehen würde … wärt ihr natürlich sofort zur Stelle?
Tut mir leid, das ist einfach … nein mir fehlen die Worte…
Hallo,
Sorry, aber ich find es irgendwie hinterlistig:
Ich finde es nicht hinterlistig. Man sollte schließlich wissen auf was man sich einläßt. Das ist purer Selbstschutz.
Fakt ist, die potentiellen erben haben keinen Kontakt zum Verstorbenen gehabt. Nun könnte er reich gewesen sein, aber er könnte auch einen Riesenschuldenberg hinterlassen haben. Man weiß es eben noch nicht.
Meint man nun es wäre die Pflicht für Vaters Begräbnis aufzukommen und das würde als Antritt der Erbschaft gewertet (was ich aber nicht schlüssig weiß), dann erbt man den Schuldenberg mit und verliert so evtl. das eigene Dach über dem Kopf.
Bist du noch immer sprachlos und würdest ohne hinzusehen das Erbe antreten?
Gruß Steffi
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Tja weißt du, mir fehlen auch so oft die Worte…
Stell dir mal vor, die Geschwister haben im letzten Jahr ihre Eltern (Mutter und Stiefvater) beerdigt und zahlen noch heute an den Beerdigungskosten. Jetzt stirbt dieser wildfremde Mann der nun leider mal der Erzeuger ist und der es in 34 Jahren nicht einmalgeschafft hat seinen Kindern wenigstens mal eine karte zu schreiben an Weihnachten oder so, auch nicht als die Kinder noch sehr klein waren…Wenn dieser Mensch ein Vermögen hatte das die Kinder erben würden, wären die Kinder auch in Lage die Beerdigungskosten zu bezahlen, ansonsten wollen die Kinder nichts von dem Geld, sollte denn welches vorhanden sein, sie wollen sich nur nicht noch weiter verschulden müssen für einen Menschen von dem sie noch nicht einmal wissen, wie er ausgesehen hat…
Einen schönen Tag noch
Rala
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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Hi Rala!
Hm ok es tut mir leid; dürfte mich im Ton vergriffen haben. Aber es gibt nun mal Dinge die ich nicht kann und darunter fällt z.B das sofortige Erschnüffeln von Dingen und Hintergründen.
Hätte ich vorher von eben diesen Umständen gewusst, ich hätte entweder gar kein oder zumindest ein (ziemlich) gemäßigteres Kommentar abgegeben.
So denn - noch einmal - tut mir (in vielerlei) Hinsicht leid.
mfg PN
Tach,
ich bezeifel, dass es etwas zu erben gibt.
Das Ordnungsamt ist nicht in sämtliche Todesfälle involviert und meldet sich bei den Hinterbliebenen. Dann hätten die MA in manchen Städten (insbesondere Großstädte) viel zu tun.
Grund könnte sein - es gab keine Hinterbliebenen, das Ordnungsamt kam für die Beerdigung auf und will nun Geld zurück bekommen. Und wenn das Ordnungsamt Kosten hatte, dann werden sie schaun, wo es was zu holen gibt und wenn der Verstorbene viel Geld auf der hohen Kante gehabt hätte, dann kann ich mir gut vorstellen, dass sie sich das noch vor Erbantritt holen würden.
Wegen des Erbes - fragt beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Vaters nach. Vllt. gabs ein Testament, vllt. kann man euch dort weiterhelfen.
MEGAWICHTIG - auch Schulden werden vererbt - also bei ner möglichen Erbausschlagung nicht schludern.
LG
Molika
PS: Wenn ein Erbe angenommen wird, weil z.B. Vermögen da ist, dann muss garantiert auch die Beerdigung gezahlt werden.
Hallo,
Und wenn das Ordnungsamt Kosten hatte, dann
werden sie schaun, wo es was zu holen gibt und wenn der
Verstorbene viel Geld auf der hohen Kante gehabt hätte, dann
kann ich mir gut vorstellen, dass sie sich das noch vor
Erbantritt holen würden.
Auch der Staat kann sich nicht einfach aus einem Geldtopf bedienen, der ihm nicht gehört. Solange nicht amtlich nachgewiesen ist, daß es keine Erben gibt oder feststeht, daß diese die Erbschaft ausschlagen, gehört das Erbe den Erben und nicht dem Staat. Außerdem haben Erben 3 Jahre Zeit um ihre Ansprüche anzumelden.
Das die Gemeinde die Beerdigungskosten wiederhaben will ist klar. Das zu versuchen ist sie sogar verpflichtet. Aber das hat nichts damit zu tun, ob die Erbschaft positiv oder negativ ist, sondern lediglich damit, daß die Forderung bei den potentiellen Erben der einzige Weg ist an eine Kostenerstattung zu kommen.
Gruß Steffi
ich weiß nur von einem Fall, wo nicht die Kinder, sondern die
Geschwister des Verstorbenen die nächsten Verwandten waren.
Diese lehnten das (negative) Erbe ab und brauchten dadurch
auch nicht für die Beerdigung aufkommen. So gab es ein
„Staatsbegräbnis“.
Hi
das stimmt so nicht.
-Erbe zu sein
und
- verpflichtet zu sein, die Bestattungskosten zu tragen,
sind 2 Paar Schuhe.
Erben sind zwar grundsätzlich verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen, aber Angehörige sind auch grundsätzlich verpflichtet, selbst wenn sie das Erbe ausschlagen. Sonst würde der Staat ja bei jedem, der nichts zu veerben hat, auf den Bestattungskosten sitzen bleiben, weil die Angehörigen das Erbe ausschlagen.
Also sollte man
- sich erkundigen, ob es was zu erben gibt, was sich lohnt, anzunehmen, und ansonsten auf jeden Fall das Erbe ausschlagen. Frist beachten! Ich glaube, es sind 6 Wochen!
- bezüglich der Bestattungskosten kann man versuchen , sich auf eine besondere Härte herauszureden, eben weil nie Kontakt bestand etc. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung. Wenn die Behörde auf Übernahme der Kosten besteht, hat man auch noch die Möglichkeit, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten zu stellen, wenn das eigene Einkommen es nicht zulässt, die Kosten zu tragen.
Gruß
Nelly
daß die Forderung bei den
potentiellen Erben der einzige Weg ist an eine
Kostenerstattung zu kommen.
Hi,
sorry, aber du solltest hier nicht so unqualifizierte, um nicht zu sagen falsche, Behauptungen aufstellen.
Lies mal
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1615.html
Gruß
Nelly