Erben

Hi!

Herr A und Frau A sind verheiratet, beide arbeiten, keine Kinder, keinen Ehevertrag, kein Testament. Herr A verstirbt ganz plötzlich.

Steht dem einzigen Bruder von Herrn A rechtlich gesehen etwas von dem Erbe zu?

Liebe Grüße

PS Habe Google benutzt aber keine klare Antwort gefunden.

selbst wenn es langsam und wenig überraschendist: nein.

selbst wenn es langsam und wenig überraschendist: nein.

Hi,

bist Du sicher? Denn hier:

http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erb-und-erb…

wird es anders beschrieben.

Gruß
Tina

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Hallo sin*,

nach deutschem Erbrecht ja, sofern die Eltern des Verstorbenen und seines Bruders nicht mehr leben: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Wenn ich das richtig auseinanderklamüsert habe, erhält unter den genannten Voraussetzungen der überlebende Ehegatte 3/4 des Erbes, dem Bruder des Verstorbenen steht 1/4 zu.

Beste Grüße

=^…^=

Sicher?

selbst wenn es langsam und wenig überraschendist: nein.

Bist Du dir da sicher? Ich habe den § 1391 BGB in Verbindung mit § 1925 BGB und § 1371 BGB bisher so verstanden, daß der Bruder ein Viertel erbt (vorausgesetzt, die Eltern sind bereits tot)

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1925.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1931.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1371.html

Ich bin mir da aber auch unsicher, habe aber ein starkes Eigeninteresse an fundiertter Rechtsauskunft. Bin ich da irgendwo einen Irrtum aufgesessen?

Gruß,
Max

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Nein Ihr habt recht… der Bruder wäre nur ausgeschlossen wenn noch Eltern vorhanden wären…

Da ruder ich mal kleinlaut zurück

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Hi!

Danke!

Liebe Grüße

Danke!

Mein Posting über die fiktive Familie A wurde gelöscht. (?)

Gruß