Hi!
Herr A und Frau A sind verheiratet, beide arbeiten, keine Kinder, keinen Ehevertrag, kein Testament. Herr A verstirbt ganz plötzlich.
Steht dem einzigen Bruder von Herrn A rechtlich gesehen etwas von dem Erbe zu?
Liebe Grüße
PS Habe Google benutzt aber keine klare Antwort gefunden.
selbst wenn es langsam und wenig überraschendist: nein.
selbst wenn es langsam und wenig überraschendist: nein.
Hi,
bist Du sicher? Denn hier:
http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erb-und-erb…
wird es anders beschrieben.
Gruß
Tina
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Hallo sin*,
nach deutschem Erbrecht ja, sofern die Eltern des Verstorbenen und seines Bruders nicht mehr leben: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
Wenn ich das richtig auseinanderklamüsert habe, erhält unter den genannten Voraussetzungen der überlebende Ehegatte 3/4 des Erbes, dem Bruder des Verstorbenen steht 1/4 zu.
Beste Grüße
=^…^=
Sicher?
selbst wenn es langsam und wenig überraschendist: nein.
Bist Du dir da sicher? Ich habe den § 1391 BGB in Verbindung mit § 1925 BGB und § 1371 BGB bisher so verstanden, daß der Bruder ein Viertel erbt (vorausgesetzt, die Eltern sind bereits tot)
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1925.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1931.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1371.html
Ich bin mir da aber auch unsicher, habe aber ein starkes Eigeninteresse an fundiertter Rechtsauskunft. Bin ich da irgendwo einen Irrtum aufgesessen?
Gruß,
Max
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Nein Ihr habt recht… der Bruder wäre nur ausgeschlossen wenn noch Eltern vorhanden wären…
Da ruder ich mal kleinlaut zurück
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Danke!
Mein Posting über die fiktive Familie A wurde gelöscht. (?)
Gruß