Guten Tag,
man nehme folgenden Fall an:
Bauer X verstirbt und hinterlässt Ehefrau und 2 Kinder.
Herr X hat kein testament gemacht obwohl er relativ Wohlhabend ist und auch Land ( Feld) besitzt. Den Kindern wurden schon zu Lebzeiten Immobilien Geschenkt.
Wie ist die Regelung?
Darf Frau x jetzt einfach " die Konten räumen und 3 Haufen machen"? Wie funktioniert es mit dem Land? Oder muss dort ein Nachlassverwalter ran?
Danke für die Infos!
U.
Die Erbauseinandersetzung („3 Haufen“) muss im Einvernehmen aller Erben stattfinden, in dem man sich über die Aufteilung einigt. Fremde Hilfe (Notar oder Anwalt) ist nur bei Streit oder Hilflosigkeit erforderlich. Was nicht in natura verteilt werden kann oder es niemand übernehmen will, muss verkauft werden um sich das Geld teilen zu können. Falls Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie gern erneut mit allen Infos.
MfG
HG.