Erben -aber wie?

Guten Tag,
man nehme folgenden Fall an:
Bauer X verstirbt und hinterlässt Ehefrau und 2 Kinder ( aus 1. Ehe).
Herr X hat kein Testament gemacht obwohl er relativ wohlhabend ist und auch Land ( Feld) besitzt. Den Kindern wurden schon zu Lebzeiten Immobilien geschenkt.
Wie ist die Regelung(Die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft)?
Darf Frau x jetzt einfach " die Konten räumen und 3 Haufen machen"? Wie funktioniert es mit dem Land? Oder muss dort ein Nachlassverwalter o.ä. ran?
Zu erwähnen wäre noch dass Frau X- Herrn X über mehrere Jahre gepflegt hat
Danke für die Infos!
U.

Guten Tag,
man nehme folgenden Fall an:
Bauer X verstirbt und hinterlässt Ehefrau und 2 Kinder ( aus

  1. Ehe).

Hi,

die Ehefrau ist nicht die Mutter der Kinder?

Herr X hat kein Testament gemacht obwohl er relativ wohlhabend
ist und auch Land ( Feld) besitzt. Den Kindern wurden schon zu
Lebzeiten Immobilien geschenkt.

Wurde mit der Schenkung etwas für den Fall des versterbens des Bauern vereinbart?

Wie ist die Regelung(Die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft)?
Darf Frau x jetzt einfach " die Konten räumen und 3 Haufen
machen"?

Die Ehefrau erbt mit Voraus 1/2, die zwei Kinder teilen sich die restliche Hälfte.

Wie funktioniert es mit dem Land?

Ebenso.

Oder muss dort ein
Nachlassverwalter o.ä. ran?

Nein. Ein Nachlassverwalter muß rann, wenn der Erblasser dies so bestimmt hat oder wenn es darum geht Erben zu ermitteln.

Bei einem Streitfall um ein Erbe wären eher Anwälte und Gerichte nötig.

Zu erwähnen wäre noch dass Frau X- Herrn X über mehrere Jahre
gepflegt hat

Wurde hierzu irgendwas vereinbart? Gibt es einen Vertrag, der regelt, daß sie für die Pflegeleistung etwas erhalten soll?

Wann starb denn der Bauer?

Gruß
Tina

Erstmal Danke für die schnelle Antwort:

Guten Tag,
man nehme folgenden Fall an:
Bauer X verstirbt und hinterlässt Ehefrau und 2 Kinder ( aus

  1. Ehe).

Hi,

die Ehefrau ist nicht die Mutter der Kinder?

Nein, der Bauer war auch schon sehr alt (94) und die Kinder sind ihrerseits auch schon weit über 40.
Frau x ist seit 25 die Partnerin des bauern und seit 5 Jahren verheiratet.Frau x hat ihrerseits ebenfalls einen Sohn aus einer vorangegangenen Beziehung:
:

Herr X hat kein Testament gemacht obwohl er relativ wohlhabend

ist und auch Land ( Feld) besitzt. Den Kindern wurden schon zu
Lebzeiten Immobilien geschenkt.

Wurde mit der Schenkung etwas für den Fall des versterbens des
Bauern vereinbart?

Nein, bei dem jüngeren Kind wurde nur lebenslanges Wohn+Kostrecht inkl. Pflege vereinbart.Die allerdings ausschließlich von Frau x ausgeführt wurde und nicht von Tochter X

Wie ist die Regelung(Die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft)?
Darf Frau x jetzt einfach " die Konten räumen und 3 Haufen
machen"?

Die Ehefrau erbt mit Voraus 1/2, die zwei Kinder teilen sich
die restliche Hälfte.

Aber Frau x könnte sozusagen diese 3 Haufen( in der entsprechenden Verteilung) machen?

Wie funktioniert es mit dem Land?

Ebenso.

Oder muss dort ein
Nachlassverwalter o.ä. ran?

Nein. Ein Nachlassverwalter muß rann, wenn der Erblasser dies
so bestimmt hat oder wenn es darum geht Erben zu ermitteln.

Bei einem Streitfall um ein Erbe wären eher Anwälte und
Gerichte nötig.

Zu erwähnen wäre noch dass Frau X- Herrn X über mehrere Jahre
gepflegt hat

Wurde hierzu irgendwas vereinbart? Gibt es einen Vertrag, der
regelt, daß sie für die Pflegeleistung etwas erhalten soll?
Nein.
Wann starb denn der Bauer?
Vor 2 Wochen
Gruß
Tina

Wäre es für frau X günstig die Sache VOR der Verteilung einem Anwalt
zu übergeben, wenn zu erwarten ist, dass es von einem Kind anfechtungen geben wird- oder handelt man lieber akut? Mit Quittungen o.ä?
Gruß U.

Halll,

Frau X und die leiblichen Kinder des Erblassers sind als Erben unabhängig von ihren Anteilen gleichberechtigt. D.h. wenn sich die Erben einig werden, dass Frau X das Erbe abwickeln soll, ist das natürlich machbar. Sie kann aber nicht einfach hingehen, und es machen, und den Kindern dann irgendwann irgendetwas „rüberschieben“. Das provoziert Streit.

Die Erben sind, solange die Erbengemeinschaft besteht, ideell an allen Dingen, Werten und Verbindlichkeiten des Nachlasses entsprechend ihrem Erbanteil beteiligt. D.h. es muss jetzt eine - möglichst gütliche - Regelung her, die aus den ideellen Anteilen an allem konkretes Eigentum an bestimmten Dingen für einzelne Erben verschafft. Notfalls eben auch durch Veräußerung von Dingen aus der Erbmasse und Verteilung des Erlöses. Alternativ durch Zuweisung auf einzelne Erben und Zahlung von Ausgleichsbeträgen, wo die Werte nicht aufgehen.

Oft ist es sinnvoll bei Gefahr von Streit diese Verteilung durch einen Dritten erledigen zu lassen, auf den sich die Erben verständigen, und der Profi in solchen Dingen ist. In Frage käme z.B. ein Anwaltskollege, der Nachlassabwicklungen macht. Der weiß, was ein Nachlass wirklich wert ist, wie man Dinge zu Geld machen kann, nach welchem Muster man Dinge konkret verteilt, an denen mehrere Erben Interesse haben, …

Gruß vom Wiz

Gruß vom Wiz

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