Hallo,
ich habe einige theoretische Fragen zum Thema (Ver-)Erben, die gerade bei einem Gespräch mit einem Bekannten aufgetaucht sind.
Nehmen wir an, der Opa oder Vater (oder wer auch immer) stirbt.
Was passiert dann im Folgenden?
Muss man das (als Angehöriger) irgendeinem Amt melden?
Werden Erben automatisch benachrichtigt?
Wenn ja, wie lange kann das dauern?
Wenn ja, woher ist dem Nachlassgericht bekannt, wer Erbe ist? (ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Datenbank gibt, in der Verwandtschaftsbeziehungen aufgeführt sind)
Kann man sich als Angehöriger nach dem „Stand“ einer Erbschaft erkundigen (jener Bekannte hat wohl eine Oma (vielleicht war es auch Großtante), die vor einem Jahr gestorben ist und wartet jetzt noch darauf, irgendetwas vom Nachlassgericht zu hören)?
Was passiert, wenn man (z.B. als entfernter Verwandter) nicht weiß ob man Erbe ist, weil man nicht weiß, ob es irgendwo ein Testament gibt?
An wen wendet man sich mit solchen Fragen (wenn nicht an euch)?
Danke im Voraus.
Gruß
Kati
