Erben allgemein

Hallo,
ich habe einige theoretische Fragen zum Thema (Ver-)Erben, die gerade bei einem Gespräch mit einem Bekannten aufgetaucht sind.

Nehmen wir an, der Opa oder Vater (oder wer auch immer) stirbt.
Was passiert dann im Folgenden?
Muss man das (als Angehöriger) irgendeinem Amt melden?
Werden Erben automatisch benachrichtigt?
Wenn ja, wie lange kann das dauern?
Wenn ja, woher ist dem Nachlassgericht bekannt, wer Erbe ist? (ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Datenbank gibt, in der Verwandtschaftsbeziehungen aufgeführt sind)
Kann man sich als Angehöriger nach dem „Stand“ einer Erbschaft erkundigen (jener Bekannte hat wohl eine Oma (vielleicht war es auch Großtante), die vor einem Jahr gestorben ist und wartet jetzt noch darauf, irgendetwas vom Nachlassgericht zu hören)?
Was passiert, wenn man (z.B. als entfernter Verwandter) nicht weiß ob man Erbe ist, weil man nicht weiß, ob es irgendwo ein Testament gibt?
An wen wendet man sich mit solchen Fragen (wenn nicht an euch)?

Danke im Voraus.

Gruß
Kati

Hallo,

Nehmen wir an, der Opa oder Vater (oder wer auch immer)
stirbt.
Was passiert dann im Folgenden?
Muss man das (als Angehöriger) irgendeinem Amt melden?

Das macht i. d. R. der Bestatter, er informiert die zuständigen Behörden, zumindest war dies in unserem Fall so.

Werden Erben automatisch benachrichtigt?

Normalerweise melden sich die Erbe beim Gericht, da sie ja evtl. ein berechtigtes Interesse haben. Hat man ein Testament vorliegen, ist man sogar verpflichtet dies schnellstmöglich bei Gericht abzugeben. Wurde ein Testament evtl. bei Gericht hinterlegt, meldet das Gericht die Testamentseröffnung an den eingesetzten Erben, bzw. lädt diese zur Eröffnung ein.

Wenn ja, wie lange kann das dauern?

Kommt darauf an was das Gericht so zu tun hat, geht aber meines Wissens relativ fix. Bei uns waren das, glaube ich mich zu erinnern, ca. 4 Wochen.

Wenn ja, woher ist dem Nachlassgericht bekannt, wer Erbe ist?

Eventuell aus dem vorliegenden Testament, oder wenn Erben sich melden. Sollte weder das eine noch das andere geschehen sein, wird ein Nachlaßverwalter eingesetzt, der versucht Erben, z. B. über Tageszeitungen, ausfindig zu machen.

Kann man sich als Angehöriger nach dem „Stand“ einer Erbschaft
erkundigen (jener Bekannte hat wohl eine Oma (vielleicht war
es auch Großtante), die vor einem Jahr gestorben ist und
wartet jetzt noch darauf, irgendetwas vom Nachlassgericht zu
hören)?

Aber klar doch. Die Frage ist hier jedoch ob er überhaupt Erbe ist. Wenn´s die Oma ist würden ja zunächstmal die Kinder der Oma erben. Bei einer Großtante wären ja evtl. auch Erben vorhanden, die Deinen Bekantnen als Erbe ausschließen könnten, dies würde u. U. erklären warum sich das AG nicht gemeldet hat.

Was passiert, wenn man (z.B. als entfernter Verwandter) nicht
weiß ob man Erbe ist, weil man nicht weiß, ob es irgendwo ein
Testament gibt?

Ich würd mich mal beim zuständigen Nachlaßgericht erkundigen.

An wen wendet man sich mit solchen Fragen (wenn nicht an
euch)?

An das zuständige Nachlaßgericht.

Danke im Voraus.

Bitte!

Gruß
Kati

Gruß

Tina

Hallo,

ich beziehe mich jetzt mal ausschließlich auf den erbrechtlichen Bereich (den Totenschein reicht der Bestatter zum Standesamt, und von dort gibt es dann Sterbeurkunden, was aber mit dem erbrechtlichen Teil eher weniger zu tun hat).

Es sind mehrere Fälle zu unterscheiden.

  1. Es gibt kein Testament, dann bekommt das Nachlassgericht ggf. gar nichts von der Angelegenheit mit, wenn nicht gerade ein Antrag auf einen Erbschein gestellt wird, der aber nur in einigen Fällen (z.B. Immobilien in der Erbmasse) benötigt wird. Der eigentliche Todesfall interessiert das Nachlassgericht gar nicht, mit Ausnahme von Fällen, in denen Erben unbekannt sind, und ein Nachlasspfleger bestellt werden muss. D.h. wenn Oma Müller in Ihrer Mietwohnung im Kreise ihrer beiden Töchter stirbt, und die beiden wissen, dass sie zu je 1/2 Erben werden, und dies dann auch so abwickeln, und niemand einen Erbschein sehen will, dann landet der Fall nie beim Nachlassgericht.

  2. Es gibt ein privat verwartes Testament, dann ist dieses nach § 2259 BGB vom Auffinder beim Nachlassgericht abzuliefern. Dort wird es eröffnet, und alle im Testament benannten Personen bekommen eine Abschrift. Zudem wird das Gericht alle potentiellen gesetzlichen Erben wissen wollen, die dann ebenfalls benachrichtigt werden. Schließlich könnte es ja sein, dass die das Testament anfechten wollen.

  3. Es gibt ein beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament, dann wird das Gericht dieses eröffnen, sobald es vom Tode des Erblassers erfährt, was über die Sterbemitteilungen der Standesämter behördenintern erfolgt (d.h. streng genommen sieht das Nachlassgericht schon jeden Todesfall, wird aber nur dann tätig, wenn es hierzu einen der oben angegebenen Anlässe hat). Der Rest ist dann wie unter 2.

Was recht oft vorkommt ist, dass privat verwahrte Testamente nicht abgeliefert werden, oder dass gesetzliche Erben von Angehörigen nicht unterrichtet werden. Hintergrund ist natürlich regelmäßig, diese Leute um ihren Erbteil zu bringen. Hierbei kann das Nachlassgericht nur bedingt helfen. Wenn man von einem Testament weiß, dann kann man z.B. das Nachlassgericht ersuchen, dieses anzufordern, damit es dann anständig eröffnet wird. Aber wie schon unter 1. steht, es wird nur in wenigen Fällen von sich aus tätig, bzw. man kommt oft ohne die Einschaltung aus, und dann sieht es zunächst mal düster aus.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Es sind mehrere Fälle zu unterscheiden.

  1. Es gibt kein Testament, dann bekommt das Nachlassgericht
    ggf. gar nichts von der Angelegenheit mit, wenn nicht gerade
    ein Antrag auf einen Erbschein gestellt wird, der aber nur in
    einigen Fällen (z.B. Immobilien in der Erbmasse) benötigt
    wird.

… Hintergrund ist
natürlich regelmäßig, diese Leute um ihren Erbteil zu bringen.

Was kann ich nun als Erbbereichtigter tun, wenn ich davon ausgehen muss, daß zwar Immobilien nicht aus der Erbmasse herausfallen können aber der Schmuck/Bargeld/Münzsammlung oÄ. einfach verschwinden wird?

Danke
Andreas

Hallo,

Was kann ich nun als Erbbereichtigter tun, wenn ich davon
ausgehen muss, daß zwar Immobilien nicht aus der Erbmasse
herausfallen können aber der Schmuck/Bargeld/Münzsammlung oÄ.
einfach verschwinden wird?

genau das wollte ich auch fragen… gerade wenn einige Erbberechtigte Zugang zum Bargeld haben (Schlüssel fürs Haus), einige nicht?

Gruß
Kati

Hallo,
danke schonmal für deine Antwort. Es tauchen bei mir aber noch mehr Fragen auf:

  1. Es gibt kein Testament, dann bekommt das Nachlassgericht
    ggf. gar nichts von der Angelegenheit mit, wenn nicht gerade
    ein Antrag auf einen Erbschein gestellt wird, der aber nur in
    einigen Fällen (z.B. Immobilien in der Erbmasse) benötigt
    wird.

Was ich mich frage: Geht es denn überhaupt ohne Erbschein? Das wäre doch dann der Fall wenn Oma Müllers einziges Vermögen in etwas Bargeld und Schmuck besteht?
Woher weiß man als potentieller Erbe denn überhaupt, was so alles an Vermögen da ist? Ich denke wieder an entfernte Verwandte, die ja nicht wissen können, wo Oma alles Geld oder Wertsachen hat. OK, wahrscheinlich gemeinsam die persönlichen Unterlagen durchgehen.

Was recht oft vorkommt ist, dass privat verwahrte Testamente
nicht abgeliefert werden, oder dass gesetzliche Erben von
Angehörigen nicht unterrichtet werden. Hintergrund ist
natürlich regelmäßig, diese Leute um ihren Erbteil zu bringen.
Hierbei kann das Nachlassgericht nur bedingt helfen. Wenn man
von einem Testament weiß, dann kann man z.B. das
Nachlassgericht ersuchen, dieses anzufordern, damit es dann
anständig eröffnet wird. Aber wie schon unter 1. steht, es
wird nur in wenigen Fällen von sich aus tätig, bzw. man kommt
oft ohne die Einschaltung aus, und dann sieht es zunächst mal
düster aus.

Ich dachte gar nicht, dass man da so leicht über den Tisch gezogen werden kann… wieder etwas gelernt. Ich hoffe, ich brauche das neue Wissen nicht in nächster Zeit…

Viele Grüße
Kati

auch dir danke (owT)
:smile:

Hallo,

Was kann ich nun als Erbbereichtigter tun, wenn ich davon
ausgehen muss, daß zwar Immobilien nicht aus der Erbmasse
herausfallen können aber der Schmuck/Bargeld/Münzsammlung oÄ.
einfach verschwinden wird?

Eigentlich recht einfach: Zu Lebzeiten guten Kontakt mit dem Erblasser halten und im Zweifelsfall darauf drängen, ein Testament zu machen und zu hinterlegen.

Ganz ehrlich - und das ist jetzt keine juristische Sache - irgendwie habe ich ein gewisses moralischen Problem mit solchen Fallgestaltungen, lassen wir mal einige Sonderfälle außen vor. Da will man von jemandem nichts wissen, will aber sein Erbe antreten. Denn das Problem entsteht doch nur, wenn man keine kurzfristige Nachricht vom Tode erhält. Mit allen Leuten von denen ich potentiell (nach gesetzlicher Erbfolge) etwas erben könnte, stehe ich in regelmäßigem Kontakt (nein, nicht um rechtzeitig zuschlagen zu können, da ist ohnehin nichts zu holen). Und passiert da etwas, dann erfahre ich dies innerhalb von Stunden/maximal wenigen Tage, und da weiß ich auch was in der Wohnung drin sein müsste, und kann auch gut nachvollziehen, wer in der Zwischenzeit Zugang zur Wohnung hatte, und sich ggf. was geklemmt hat.

Ärgerlich sind nur die Fälle, wo z.B. ein Erblasser als Vater eine schlechte Figur gegeben hat, sich immer erfolgreich um Unterhalt gedrückt hat, und jetzt (geplant oder auch nicht) die Kinder so auch nicht vom Nachlass profitieren. Aber da kann man ehrlich gesagt nicht viel machen, wenn man denn nicht zumindest im örtlichen Umfeld einen Vertrauten hat, der einem immer mal wieder eine „Lebendbescheinigung“ ausstellt. Auch ständige Vollstreckungs- und Zustellversuche können eine Möglichkeit sein, kosten aber Geld.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Ganz ehrlich - und das ist jetzt keine juristische Sache -
irgendwie habe ich ein gewisses moralischen Problem mit
solchen Fallgestaltungen, lassen wir mal einige Sonderfälle
außen vor. Da will man von jemandem nichts wissen, will aber
sein Erbe antreten. Denn das Problem entsteht doch nur, wenn
man keine kurzfristige Nachricht vom Tode erhält. Mit allen
Leuten von denen ich potentiell (nach gesetzlicher Erbfolge)
etwas erben könnte, stehe ich in regelmäßigem Kontakt (nein,
nicht um rechtzeitig zuschlagen zu können, da ist ohnehin
nichts zu holen). Und passiert da etwas, dann erfahre ich dies
innerhalb von Stunden/maximal wenigen Tage, und da weiß ich
auch was in der Wohnung drin sein müsste, und kann auch gut
nachvollziehen, wer in der Zwischenzeit Zugang zur Wohnung
hatte, und sich ggf. was geklemmt hat.

Nur zur Klarstellung: Das war ja gerade die Frage :smile: Es geht nicht darum, dass man den Toten nicht gekannt hat, sondern dass jemand anderes „schneller war“ (nicht falsch verstehen).
Bei einer Freundin gab es so einen Fall: Opa gestorben, bis sie dort war (wohnt 800 km weit weg), war die Münz- und Briefmarkensammlung weg. Sie hatte ein gutes Verhältnis zu ihm, weiß also, was in der Wohnung war und weiß im Prinzip auch, welcher der Verwandten das Zeug wohl genommen hat.

Gruß
Kati

Hallo,

Sie hatte ein gutes Verhältnis zu
ihm, weiß also, was in der Wohnung war und weiß im Prinzip
auch, welcher der Verwandten das Zeug wohl genommen hat.

und was genau hindert sie an einer Anzeige?
Gruß
loderunner

Hallo,

Was ich mich frage: Geht es denn überhaupt ohne Erbschein? Das
wäre doch dann der Fall wenn Oma Müllers einziges Vermögen in
etwas Bargeld und Schmuck besteht?

Das geht bei notariellem Testament übrigens sogar mit Immobilien (aber das ist ein anderes Thema). Der Erbschein wird zwar gerne von Banken verlangt, aber nachdem der BGH denen mal die Kostentragungspflicht auferlegt hat, wenn die Erbenstellung unzweifelhaft ist, kann man Banken davon heute oft abbringen einen Erbschein sehen zu wollen. Und auch Dinge wie PKW-Ummeldung bekommt man ohne hin.

Woher weiß man als potentieller Erbe denn überhaupt, was so
alles an Vermögen da ist? Ich denke wieder an entfernte
Verwandte, die ja nicht wissen können, wo Oma alles Geld oder
Wertsachen hat. OK, wahrscheinlich gemeinsam die persönlichen
Unterlagen durchgehen.

Genau so ist es, bzw. man beauftragt damit jemanden. Mache ich recht häufig. Dann gehe ich in die Wohnung, suche nach Kontoauszügen und Schriftwechsel mit Versicherungen, Kapitalanlagevermittlern, … nehme Kontakt mit Freunden und Arbeitgebern, … auf. Schaue nach Mitgliedschaften, etc. Üblicherweise hat man innerhalb einer Woche schon einen ganz guten Überblick, was nicht ausschließt, dass man vom schweizer Nummernkonto nie etwas erfährt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

woraus schließt Du eigentlich die Erbberechtigung?

Gruß
Tina

Hallo,

woraus schließt Du eigentlich die Erbberechtigung?

da ich nur einen (theor.) Fall konstruierte, habe ich die einfach angenommen…

Gruß
Kati

Hallo,

und was genau hindert sie an einer Anzeige?

keine Ahnung, ich denke, sie hatte Scheu, ihre Verwandten anzuzeigen. Aber ich weiß es nicht genau, mir wurde das nur erzählt und ich habe weiter nicht nachgefragt.

Viele Grüße
Kati