Erben als Einzelkind

Die Eltern haben ein Berliner Testament mit Pflichtteilsklausel. Ich bin Einzelkind und möchte den Pflichtteil haben , da der Vater verstorben ist. Was passiert mit dem restlichen Erbe nach dem Ableben der Mutter. Bleibt mir nur der Plichtteil?? Wer bekommt dann den Rest??
Bitte um rege beteiligung. Danke.

Wenn in dem Gemeinschaftlichen Testament für den Fall, dass die Klausel zum Zuge kommen sollte, keine Bestimmung getroffen worden ist, dann tritt die gesetzliche Erbfolge unter Ihrem Ausschluß statt, mit der Folge, dass die Verwandtschaft der Mutter (Eltern, Abkömmlinge etc.; notfalls die der 3. Erbordnung) erbberechtigt werden.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.