Sehr geehrte Community, ich hätte folgendes Anliegen: Person X ist 57 Jahre alt. Er hat eine Mutter, und einen Stiefvater. Dieser Stiefvater trat vor 50 Jahren in sein Leben, also noch zu DDR-Zeit. Er hat das Kind nicht adoptiert. Der leibliche Vater des Kindes hat Unterhalt gezahlt. Der Stiefvater hat eine selbstbewohnte Immobilie. Wie verhält es sich im Todesfall der Mutter und des Stiefvaters:
Fall 1: die Mutter stirbt zuerst, sie steht nicht mit im Grundbuch. Wieviel erbt Person X von ihr? Es stehen keine weiteren leiblichen Kinder oder Geschwister von der Mutter an. Sie hat nur ihren Mann und ihren Sohn hinterlassen. Kann der Sohn sich darauf berufen, dass sie eigene Geldbeträge zum Lebensunterhalt der Ehepartner beigesteuert hat und ergibt sich daraus ein Pflichterbteil. Die Mutter hat Rente.
Fall 2: Der Stiefvater stirbt zuerst. Er steht alleine im Grundbuch. Wieviel erbt seine Frau und sein Stiefsohn? Er hat als leiblichen Verwandten noch seine Schwester. Kann der Stiefvater als Erben jemand völlig fremden einsetzen und stehen dem Stiefsohn da Pflichtanteile zu?
Fall 3: Der Stiefvater verkauft die Immobilie und zahlt von dem Geld eine Wohnung in einer Pflegeeinrichtung. Den Rest Geld lässt er verschwinden, verschenkt es an Bekannte etc. Hat der Stiefsohn da ein Anrecht auf Zahlung eines Pflichtbetrages?
Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. VG DjHanka