Wenn man von einem Freund aus dem EU-Ausland erbt, gibt es dann Freibeträge, bis zu deren Grenze man keine Erbschaftssteuer zahlen muss? Oder ist vielleicht das Auslandserbe sowieso ein Sonderfall?
Wenn darüber hinaus der Gesamtbetrag in Deutschland sowieso aufgesplittet wird unter mehreren Erben, ist es dann sinnvoll von vornherein die Überweisung an verschiedene Konten durchzuführen?
Erbschaftssteuer Ausland
Hi,
Wenn man von einem Freund aus dem EU-Ausland erbt,
dann ist es ein Fall der unbeschränkten Erbschaftssteuerpflicht und diese umfasst das gesamte in- und ausländische Vermögen, das auf den inländischen Erwerber übergeht.
(§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)
gibt es
dann Freibeträge, bis zu deren Grenze man keine
Erbschaftssteuer zahlen muss?
http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/muster/er…
Oder ist vielleicht das
Auslandserbe sowieso ein Sonderfall?
sobald der Erbe oder der Erblasser im Inland wohnen, fällt die Steuer an. Daneben auch, wenn beide im Ausland wohnen, aber das Vermögen (z.B. Grundvermögen) in Deutschland liegt.
Wenn darüber hinaus der Gesamtbetrag in Deutschland sowieso
aufgesplittet wird unter mehreren Erben, ist es dann sinnvoll
von vornherein die Überweisung an verschiedene Konten
durchzuführen?
Die Überweisung in Teilbeträgen ist egal. Maßgeblich ist nur, was der jeweilige Erbe tatsächlich bekommt.
Schöne Grüße
C.