hat ein vermeintlicher Erbe gegenüber dem anderen Erben (zwei Brüder) eine Auskunftspflicht über die Vermögensverhältnisse des Erblassers ?
Es bestand zum Zeitpunkt des Todes ein Vertrag zu Gunsten Dritter bei einer Bank. Weiteres Erbe war nicht vorhanden.
Danke
Christian
Hallo, Christian,
nur das Nachlassgericht hat das Recht, eine Erbenstellung zu definieren, das geschieht über die Ausstellung eines Erbscheins. Wenn der vorliegt, und der „vermeintliche“ Erbe wurde als Erbe festgestellt, hat der natürlich auch einen Auskunftsanspruch.
Ingeborg
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