Guten Tag
es geht hier um jemanden der Hartz 4 bezieht und dessen Vater verstorben ist und Ihm eine Lebensversicherung hinterlassen hat.Da er Angst hat sein Geld ans Amt zu verlieren,bat er seine Cousine darum das Geld aus der Versicherung auf Ihr Konto einzahlen zu lassen und Ihm dann nachher in Bar auf die Hand zu geben.Macht die Cousine sich damit strafbar?Was für Konsequenzen müßte Sie tragen wenn Sie sich darauf einlässt?
Sozialbetrug in Reinform
Nicht nur die Cousine macht sich strafbar, sondern natürlich auch der Erbe, der weiterhin Sozialleistungen beziehen will.
Mit welcher Moral willst du eigentlich „mein Geld“ abzocken, obwohl du geerbt hast?
Hallo!
Wieso befürchtet man " sein Geld an das Amt" zu verlieren ?
Das stimmt ja gar nicht. Man darf sein Erbe, Geldgeschenk oder auch einen Lotteriegewinn voll behalten !
Aber die Sozialleistung wird dann zum Teil oder ganz gestrichen.
Und das ist auch völlig OK so !
Cousin und Cousine machen sich des Betruges strafbar, Cousine wegen Beihilfe dazu.
Strafbar nach § 263 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe vis 5 Jahren, in schweren Fällen bis 10 Jahren.
http://www.rechtsanwaelte-eisenberg.de/ver%C3%B6ffen…
MfG
duck313
Mit welcher Moral willst du eigentlich „mein Geld“ abzocken, obwohl du geerbt hast?
Mit welcher Moral unterstellst du denn jemandem direkt Abzockerei, nur weil derjenige eine Frage gestellt hat?
Da die fragestellende Person eigentlich nur nach der eventuellen Strafbarkeit der vom Erben gewünschten Handlung der Cousine fragt, ist anzunehmen, dass du die falsche Person hier blöd anmachst.
Im übrigen gibt es Erben, die „dein Geld“ in wesentlich höherem Ausmaße abzocken, indem sie z. B. wesentlich mehr erben. Nur, die haben ihre Lobbygruppen beim Gesetzgeber, der für sie die Gesetze so macht, dass es ausreichend Schlupflöcher gibt. Und die sind natürlich damit zufrieden, wenn sich die Leute, die gar nichts haben, mit den Leuten, die wenig haben, gegenseitig die Köpfe einschlagen wegen Abzockerei, und die Herrschaften Großabzocker damit in Ruhe lassen.
Da er Angst hat sein Geld ans Amt zu verlieren,bat er seine Cousine darum das Geld aus der Versicherung auf Ihr Konto einzahlen zu lassen und Ihm dann nachher in Bar auf die Hand zu geben.
Ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, dass das betreffende Jobcenter das niemals merkt. Von Erbschaften erfährt doch das Finanzamt? - Mit denen macht das Jobcenter regelmäßig einen Datenabgleich.
Im übrigen gibt es Erben, die „dein Geld“ in wesentlich
höherem Ausmaße abzocken, indem sie z. B. wesentlich mehr
erben. Nur, die haben ihre Lobbygruppen beim Gesetzgeber, der
für sie die Gesetze so macht, dass es ausreichend
Schlupflöcher gibt. Und die sind natürlich damit zufrieden,
wenn sich die Leute, die gar nichts haben, mit den Leuten, die
wenig haben, gegenseitig die Köpfe einschlagen wegen
Abzockerei, und die Herrschaften Großabzocker damit in Ruhe
lassen.
Hi,
kannst Du mir das bitte erklären? Was hat ein Erbe mit der Allgemeinheit zu tun?
Gruß
Tina
Hallo,
daß es sich hier um Straftatbestände handelt, hat man Dir ja bereits dargelegt.
Sieh es positiv: Solange man das Geld aus der Lebensversicherung verbrauchen kann, wird man vom Jobcenter nicht drangsaliert.
Grüße TG
Hallo,
Im übrigen gibt es Erben, die „dein Geld“ in wesentlich höherem Ausmaße abzocken, indem sie z. B. wesentlich mehr erben.
Da wäre ich jetzt auch mal an einer Erklärung interessiert. Was hat „mein Geld“ damit zu tun, dass irgendwer sein mit harter Arbeit sauer verdientes und sauber versteuertes Vermögen an seine Kinder vererbt? Abgesehen davon, dass die ja auch noch bei entsprechendem Wert auf dieses bereits versteuerte Vermögen auch noch mal Erbschaftsteuer zahlen, und damit die Gemeinschaft an Dingen beteiligen müssen, an denen sie bereits partizipiert hat.
Und jetzt bitte nicht mit obskuren Einzelfällen aus dem (Wirtschafts-)Adel kommen, bei denen die oben genannten Voraussetzungen gerade nicht gegeben sind. Wir reden hier vom Erbrecht in seiner Gesamtheit. Oder schmecken Dir so Dinge wie Privateigentum und Art 14 Abs. 1 GG aus grundsätzlichen Erwägungen nicht?
Gruß vom Wiz
Im übrigen gibt es Erben, die „dein Geld“ in wesentlich
höherem Ausmaße abzocken,
Hallo,
obwohl ich auch nicht dafür bin, Fragenden immer gleich eins drauf zu geben - das hier erscheint mir doch übertrieben.
Es gibt bei jedem Betrug andere Menschen, die in noch größerem Maße betrügen - aber das kann doch wohl keine Rechtfertigung sein für den kleinen Betrüger???
Sonst könnte ja grad jeder machen, wie er will…
Hi!
Und noch ergänzend: Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet die Auszahlung an eine Vertragsfremde Person direkt dem Finanzamt-Schenkungsteuerstelle zu melden.
Mit den Beutelschneidern hat man dann noch zusätzlich zum Jobcenter Probleme.
Gruß derschwede77