Erben bei Mord

Hallo,

angenommen, der Sohn tötet seinen Vater, niemand bekommt es mit. Er und der andere Sohn des Erblassers (B) bekommen je 50 % des Erbes (kein Testament, Mutter nicht vorhanden).
Nach einen halben Jahr trinkt A einen Schluck zuviel, wird sentimental und gesteht den Mord. Er wird angezeigt. Die Polizei konfrontiert ihn mit der Behauptung, er klappt zusammen und gesteht die Tat und wirsd verurteilt.

Was geschieht nun mit seinem Erbe ? Geht dies an B oder an die Staatskasse oder bleibt es ihm ?
Ìst es bzgl. des Erbes ein Unterschied, ob er wg. Totzschlag oder wg. Mordes verknackt wird ?
Wird dies im Gerichturteil festgelegt oder läuft dies automatisch (Neuerstellung des Erbscheines etc.) ?
Falls B diesen Erbteil von A bekommt, wie wird dies behandelt ? Wie ein zivilrechtliche Schuld (analog Versandhaus-Schulden) ?

Vielen Dank.
Ciao maxet

Hallo,

die sog. Erbunwürdigkeit ist in den §§ 2339ff BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/2339.html geregelt. Bei Erbunwürdigkeit kann das Erbe jeder - innerhalb bestimmter Fristen - anfechten, der etwas bekommen hätte, wenn der „Böse“ nicht gewesen wäre. Erbe wird dann derjenige, der Erbe gewesen wäre, wenn der Erbunwürdige zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht gelebt hätte.

Gruß,
Christian

danke, owt.
Ciao maxet.