vom verstorbenen lebenspartner als erbin im testament bedacht worden, habe es aber wegen überschuldung abgelehnt. zur erbmasse gehört auch ein pkw, der noch bei mir ist. wann muss ich diesen pkw an den erben, das ist sein sohn, übengeben? er hat aber noch keinen erschein. habe ein problem damit, ihn ohne den erbschein zu übergeben!
abwarten ob er überhaupt einen erbschein beantragt,wenn nur schulden da sind,muß er von dem erlös des autos erst die schulden bezahlen.ich würde den pkw so lange nicht übergeben,bis er das anwaltlich fordert.schließlich gibt es ein testament.wenn es aber ausgeschlagen wurde ist das wohl komplizierter.die erste rechtsberatung ist meist nur mit kleiner gebühr 10,-€ möglich.ein guter anwalt sagt, ob es aussicht auf erfolg hätte.
Die Herausgabe sollte man aus Sicherheitsgründen vom Erbschein abhängig machen, da nur dieser den z.Zt. richtigen Erben ausweist.
H.G.
Wenn man zur Bank geht und sagt, daß man Erbe ohne Erbschein ist bekommt man auch kein Geld.
Wenn der Sohn Erbe ist und erben will muß er auch die Schulden übernehmen.