Angenommen : Folgende Konstellation - Ein Mann verheiratet mit einer Frau - eine Tochter.
Man kauft sich ein Haus .
Die Ehe geht auseinander. Der Mann hat dann eine neue Beziehung und heiratet wieder
Angenommen : DIe erste Frau stirbt und vermacht per Testament der Tochter das Haus.
Angenommen : Der Vater zieht in das Haus ein ( weil es nicht verkauft werden könnte - renovierungsbedürftig ) -weil die Raten an die Bank für die Tochter nicht tragbar wären.
Angenommen : DIe Tochter will dann auf längere Weltreise gehen …was ist, wenn Ihr was passiert ?
Ja, da Tochter kinderlos und unverheiratet ist, erben die Eltern.
Da Mutter bereits verstorben,erbt Vater 1/2 und die Abkömmlinge der Mutter die andere Hälfte.
Das könnten z.B. Bruder/Schwester der Mutter oder Neffe/Nichte usw. sein.
Mit Testament kann man es anders regeln,also Vater soll Alleinerbe sein.
Der Vater ist übrigens Pflichtteilsberechtigt,er geht nie ganz leer aus !
Ja, da Tochter kinderlos und unverheiratet ist, erben die
Eltern.
soweit richtig
Da Mutter bereits verstorben,erbt Vater 1/2 und die
Abkömmlinge der Mutter die andere Hälfte.
Abkömmlinge der Mutter wären entweder direkte Geschwister - die erben wenn kein Elternteil mehr da ist.
oder Stiefgeschwister - die erben überhaupt nicht weil gar nicht verwandt.
Erben kann man sich gut bemerken:
zuerst nach unten - Kinder - Enkelkinder -…
wenn niemand da:
dann nach oben - Eltern - Großeltern - Ur…
alles pflichtteilsberechtigt
wenn niemand da:
dann auf die Seite - direkte Geschwister oder deren Abkömmlinge
wenn niemand da:
Geschwister der Eltern oder deren Abkömmlinge
nicht pflichtteilsberechtigt.
Der Ehegatte ist eine Ausnahme - erb- bzw. pflichtteilsberechtigt.
Ja, Begriff „Abkömmlinge“ ist falsch gewählt, aber als Beispiel führte ich ja die richtigen Verwandten an, die an die Stelle der verstorbenen Mutter rücken: Bruder/Schwester der Mutter, oder wenn die tot sind, dann deren Kinder (Neffen,Nichten) usw.