Erben -Erbt Vater auch automatisch von der Tochter ?

Angenommen : Folgende Konstellation - Ein Mann verheiratet mit einer Frau - eine Tochter.
Man kauft sich ein Haus .
Die Ehe geht auseinander. Der Mann hat dann eine neue Beziehung und heiratet wieder 

Angenommen : DIe erste Frau stirbt und vermacht per Testament der Tochter das Haus.

Angenommen : Der Vater zieht in das Haus ein ( weil es nicht verkauft werden könnte - renovierungsbedürftig ) -weil die Raten an die Bank für die Tochter nicht tragbar wären.

Angenommen : DIe Tochter will dann auf längere Weltreise gehen …was ist, wenn Ihr was passiert ? 

Erbt der Vater dann automatisch ? 

Danke für Euro Postings !!!

Hallo!

Ja, da Tochter kinderlos und unverheiratet ist, erben die Eltern.
Da Mutter bereits verstorben,erbt Vater 1/2 und die  Abkömmlinge der Mutter die andere Hälfte.
Das könnten z.B. Bruder/Schwester der Mutter oder Neffe/Nichte usw. sein.
Mit Testament kann man es anders regeln,also Vater soll Alleinerbe sein.

Der Vater ist übrigens Pflichtteilsberechtigt,er geht nie ganz leer aus !

 

mfG
duck313

Ja, da Tochter kinderlos und unverheiratet ist, erben die
Eltern.

soweit richtig

Da Mutter bereits verstorben,erbt Vater 1/2 und die
Abkömmlinge der Mutter die andere Hälfte.

Abkömmlinge der Mutter wären entweder direkte Geschwister - die erben wenn kein Elternteil mehr da ist.
oder Stiefgeschwister - die erben überhaupt nicht weil gar nicht verwandt.

Erben kann man sich gut bemerken:
zuerst nach unten - Kinder - Enkelkinder -…
wenn niemand da:
dann nach oben - Eltern - Großeltern - Ur…

alles pflichtteilsberechtigt
wenn niemand da:
dann auf die Seite - direkte Geschwister oder deren Abkömmlinge
wenn niemand da:
Geschwister der Eltern oder deren Abkömmlinge

nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Ehegatte ist eine Ausnahme - erb- bzw. pflichtteilsberechtigt.

Krümelchen

Der Vater ist übrigens Pflichtteilsberechtigt,er geht nie ganz
leer aus !

Das ist falsch!

Eltern erben nur oder sind pflichtteilsberechtigt, wenn das Kind ohne eigene Kinder verstirbt.
MfG ramses90

mfG
duck313

Angenommen : DIe erste Frau stirbt und vermacht per Testament
der Tochter das Haus.

und hat sie auch das ganze haus bekommen?

Hallo!

Ja, Begriff „Abkömmlinge“ ist falsch gewählt, aber als Beispiel führte ich ja die richtigen Verwandten an, die an die Stelle der verstorbenen Mutter rücken: Bruder/Schwester der Mutter, oder wenn die tot sind, dann deren Kinder (Neffen,Nichten) usw.

MfG
duck313