wie kann der Gläubiger eines Erblassers nach dem Tod des Letzteren mit größtmöglicher Sicherheit in Erfahrung bringen, wer Erbe ist?
Wenn etwa ein Mietverhältnis des Erblassers über eine Wohnung aufzulösen ist und dem Vermieter erhebliche Ansprüche zustehen können, etwa wegen Verschlechterung der Mietsache, könnten die wahren Erben ihre Rechtsnachfolge verschleiern. Und da ja nicht mal die Erben unbedingt wissen, dass sie Erben sind, scheint es völlige Gewissheit sowieso nicht zu geben.
Ich freue mich über rechtliche und mindestens genauso über praktische Tipps und Hinweise.
wie kann der Gläubiger eines Erblassers nach dem Tod des
Letzteren mit größtmöglicher Sicherheit in Erfahrung bringen,
wer Erbe ist?
die erbensuche ist eine angelegenheit, die das nachlassgericht von amts wegen durchführt (natürlich kann man gewerbliche erbensucher selbst einschalten, aber die kosten erhält man von den erben nicht ersetzt).
für den fall, dass die annahme der erbschaft ungewiss ist oder die erben unbekannt sind, wird das gericht üblicherweise von amts wegen einen nachlasspfleger einsetzen (bzw. prüfen, ob die voraussetzungen der nachlasssicherung gem. § 1960 bgb vorliegen). dessen aufgabe ist es, die erben zu ermitteln (etwa durch einschaltung gewerblicher erbensucher). leider gehört es nicht zu den aufgaben des nachlasspflegers, nachlassverbindlichkeiten zu befriedigen…
in dem zusammenhang spielen auch §§ 1964ff. bgb eine gewissen rolle. denn der rechtspfleger wird nach § 3 nr.2c rpflg nach (erfolgloser) öffentlicher aufforderung iSd § 1965 bgb feststellen, dass außer dem fiskus kein erbe vorhanden ist, so dass der erbe zwangserbe wird, § 1942 bgb.
oftmals muss man dem zuständigen rechtspfleger klarmachen, dass er zügig arbeiten muss, da mangels klageerhebung die verjährung der ansprüche des gläubigers gerade nicht gehemmt wird…
Ich denke nicht, daß er einen Rat juristischer Laien braucht,
hier geht es scheinbar um etwas spezielleres.
Dann denke ich mal, daß die entsprechende Frage dann auch spezieller sein müsste. Im Moment wirkt es auf mich wie die Geschichte von der Stange und dem Nebel.
Zur Ursprungsfrage: Ich hatte mal mit einer Person zu tun, die sich „Nachlassverwalter“ nannte, sie war vom Gericht eingesetzt. Im mir bekannten Fall waren unbekannte Erben zu ermitteln. Möglicherweise ist der Kontakt zu einer solchen Person sinnvoll.