Hallo,
angenommen ein Steuerzahler stirbt und das Finanzamt will, dass unter den zwei gleichberechtigten Erben (Kindern) ein Rechtsnachfolger bestimmt wird und eine Steurerklärung eingereicht wird. Könnten nicht beide Rechtsnachfolger sein?
Der Verstorbene hätte Richtung Messi tendiert und Unterlagen zu finden wäre Glückssache, wie sollte da eine vernünftige Steuererklärung erstellt werden?
Danke und Gruß