Erben: Geldbeträge werden gekürzt ausbezahlt

Mehrere Erben werden im Testament mit Geldbeträgen bedacht einige mit Grundstücken.
Die Grundstücke gehen 1 zu 1 zum Erben über. Anscheinend hat der Erblasser noch Schulden und deshalb können die Geldbeträge nicht komplett bedient werden. Einige Erben bekommen anstatt der 40 000 Euro nur ein Viertel also 10 000 Euro einer der mit 100 000 Euro bedacht wurde bekommt laut Schreiben auch „nur“ ein Viertel, es werden aber nur 17 400 Euro ausbezahlt also nicht 25 % sondern nur 17,4 %
Sollten dann nicht alle vom restlichen Geldbetrag Prozentual bedacht werden ? Denn nun sind die, die vom Erblasser mit weniger bedacht worden sind, deutlich bessergestellt.
Kann man hier Einspruch einlegen ?

Die rechtmäßige Verteilung richtet sich nach dem Testament. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen dem/den Erben und den Vermächtnisnehmern. Grundsätzlich haben die Erben die Schulden und die Vermächtnisse aus dem Erbe zu erfüllen, sodass die Vermächtnisbeträge ungekürzt auszuzahlen sind.
Wenn in dem Testament allerdings ausdrücklich verfügt worden ist, dass z.B. vom Geldvermögen zunächst die Schulden zu begleichen sind und vom Rest die Vermächtnisnehmer ihre Anteile erhalten, dann ist dieses zu respektieren. Die von Ihnen genannten unterschiedlichen Prozentanteile sind mir ohne Kenntnis des T. nicht erklärlich. Zumindest müßte Ihnen der auszahlende TV oder Verwalter eine Erklärung geben können.
Anderenfalls fragen Sie gern erneut.