Erben haben ein Privatgirokonto aufgelöst

Ein Gruppenkonto wurde als Privat-Girokonto geführt. Unterschriftsberechtigt sind die Konto-Inhaberin sowie ein weiteres Gruppenmitglied. Die Kontoinhaberin ist verstorben. Die Erben haben das Konto aufgelöst. Die Bank hat bei der Änderung der Vollmachten dem Privatgirokonto zugestimmt. Die Unterschriften beider Bevollmächtigten lagen bei der Kontoauflösung bei der Bank vor.
Was ist zu tun, wenn sich die Erben weigern, die Auszahlung an die rechtmässigen Eigentümer (die Gruppe) zurückzugeben? Haftet die Bank? Gibt es Gerichtsurteile?

Was ist ein Gruppenkonto?

Gruß

Jörg

Hallo,
wenn die Kontoinhaberin verstorben ist, muss das Konto aufgeloest werden. Es kann nicht weitergefuehrt werden, noch nicht mal von einem nachgewiesenen Alleinerben.
Gruss Helmut

Wenn der Kontoinhaber die vertorbene Person ist, steht das Kontoguthaben den Erben zu. Die „Gruppe“ sollte dann ihre Ansprüche bei den Erben geltend machen.

Nur weil mehrere Unterschriftsbevollmächtigte zu dem Konto existieren, bzw. das Konto im Innenverhältnis für eine Personengemeinschaft geführt wurde, rechtfertigt dies noch nicht, die Bank haftbar zu machen.

Gruß

Jörg

Außnahme: Ehepartner ist Alleinerbe (zumindest bei uns in der Bank is das so)

Danke!