Erben im Ausland

Erbe( Kubanerin, lebt seit 2007 mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland) erbt 2006 Land (in Kuba) von Ihrem Vater (Kubaner) welches jetzt durch die Erbengemeinschaft veräußert wurde. Nun möchte der Erbe das Geld nach Deutschland überweisen, was muss er beachten, da er zum Zeitpunkt des Todes des Vaters noch nicht in Deutschland lebte, bzw. welche Steuer fällt in Deutschland an.

Servus,

wenn weder der Erblasser noch die Erbin zum Zeitpunkt des Erbfalls Inländer waren, fällt keine deutsche ErbSt an.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder