angenommen person A wohnt in Deutschland und erbt einen Betrag in Höhen von 6000 Euro von einem nahen Verwandten in Frankreich. Wie sieht da die Gesetzeslage in Deutschland aus? Was wird wann versteuert?
Kennt sich da jemand aus?
Hallo Michael,
hierzu § 2 Abs 1 ErbStG zum Nachlesen.
Wenn Erblasser, Schenker oder Erwerber Inländer sind (Definition von Inländer steht in der genannten Quelle), tritt Steuerpflicht ein.
Zum „Wann?“: Die Steuer entsteht mit dem Tod des Erblassers - § 9 Abs 1 ErbStG.
Zum „Wieviel?“: Wahrscheinlich nix, hängt vom Verwandtschaftsgrad und ein paar anderen Dingen ab; hierzu §§ 14 - 19 ErbStG.
Schöne Grüße
MM