Erben im Trennungsjahr

Hallo, wir befinden uns im Trennungsjahr. Meine Frau hat neulich eine nicht unerhebliche Erbschaft gemacht. Wir leben in gesetzlicher Zugewinngemeinschat. Steht mir somit die Hälfte dieses Erbes zu??? Scheidungsantrag ist noch nicht gestellt. Meine Frau weiss nicht, dass ich von dieser Erbsacht weiss, und versucht es vor mir zu verheimlichen. Wie soll ich mich verhalten???
LG und danke

Hallo rob64,
zwei für dich schlechte Nachrichten, sorry -
Wenn diene Frau eine Erbschaft gemacht hat,hast du damit rechtlich null zu tun, auch wenn ihr in Zugewinn lebt, es sei, sie schenkt dir etwas davon oder du bleibst bei ihr dann müsster sie später einen Wertezuwachs einer Immobilie oder Zinsen mit dir teilen. Sollte es zur Scheidung kommen darf sie dich nicht mit Unterhalt über den Tisch ziehen.

m.f.g
pete

Sie schreiben selbst, dass (nur)Ihre Frau die „Erbschaft gemacht“ hat. Sie gehören also nicht zu den Erben. Auch nicht etwa durch die Ehe oder die Zugewinngemeinschaft. Allenfalls können Sie von den Erträgen und/oder Wertsteigerungen (indirekt) profitieren. Ihr Anwalt wird Sie darüber näher informieren, da ich an dieser Stelle keine näheren Infos geben kann, denn die Situationen, in der Sie leben und in der sich die Erbschaft befindet, sind mir nicht bekannt.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

wenn du krieg willst, bring es auf den tisch…
habt ihr kinder? … dann würde ich mir das gründlich überlegen … denn die leiden darunter dann am meisten!!!
wie es von der gesetzlichen seite aussieht, weiss ich leider auch nicht so genau…

ansonsten … geld ist nicht alles auf dieser welt… und macht nicht wirklich glücklicher … :wink: