Ich lebe in einer eheähnlichen Partnerschaft (Mann und Frau).
Wer erbt wenn mein Partner stirbt? Wir haben jeweils Kinder aus früheren Ehen)
Ich lebe in einer eheähnlichen Partnerschaft (Mann und Frau).
Wer erbt wenn mein Partner stirbt? Wir haben jeweils Kinder
aus früheren Ehen)
Hallo,
so weit wie ich weiss, wenn man über 10 jahre zusammen wohnt, ist es fast wie eine Ehe, kann mich aber auch täuschen…
wenn vertraglich was festgelegt ist, ist alles kein Problem, ansonsten geht es an die Kinder von dem jeweiligen Partner oder an die Eltern, wenn die denn noch leben.
aber ganz genaues kann ich dazu nicht sagen. ist auch alles nur vom hören sagen.
hoffe, damit etwas weitergeholfen zu haben.
MfG C. Schwarze
Hallo und Danke für Ihre Anfrage!
Mit dem Erbschaftsrecht in einer eheähnlichen Gemeinschaft kenne ich mich nicht aus.
Meine Vermutung geht dahin, dass die jeweiligen Kinder Erbansprüche haben oder - sofern noch eine Ehe besteht - der jeweilige Partner/ die Partnerin bzw. Ehefrau/Ehemann.
Vielleicht schauen Sie einfach mal im Internet unter dem Stichwort Erbschaftsrecht in eheähnlichen Gemeinschaften.
Herzlichst, C. Jendrike
Ich lebe in einer eheähnlichen Partnerschaft (Mann und Frau).
Wer erbt wenn mein Partner stirbt? Wir haben jeweils Kinder
aus früheren Ehen)
Guten Tag,
es tut mir leid, aber ich bin weder ein Rechtsanwalt, noch ein Notar und habe auch nicht die Erfahrungen eines Nachlaßverwalters.
Diese Frage kann nur ein rechtskundiger Fachmann, bzw. das Nachlaßgericht adäquat beantworten.
Ich nehme an, man wird Ihnen empfehlen, jeweils ein Testament zu verfassen, wobei es dabei schon einiges zu beachten gibt, damit es tatsächlich rechtsgültig und verbindlich ist.
Freundlich grüßt
Johanna-Merete Creutzberg
Ich kenne mich im Erbrecht nicht so gut aus, aber was klar ist: wenn Ihr im Konkubinat lebt und nicht verheiratet seid, dann seid Ihr gegenseitig nicht erbberechtigt. Die Kinder sind die Erben. Wenn Ihr Euch gegenseitig begünstigen wollt, dann müsst Ihr ein Testament machen und dabei die Pflichtteile der Kinder berücksichtigen. Jedenfalls ist es in der Schweiz so. Falls Ihr in Deutschland lebt, kann ich nicht viel dazu sagen, ich denke, es ist ähnlich. Eine andere Möglichkeit ist es, mit einer Lebensversicherung sich gegenseitig bei Todesfall als VersicherungsnehmerIn einzusetzen.
Ich würde Euch raten, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen und ein Inventar Eurer persönlichen Gegenstände zu machen, damit bei einem Todesfall oder einer Trennung klar ist, wem was gehört.
Ich hoffe, dir damit weiterhelfen zu können und wünsche dir viel Glück!
Theres
Ich lebe in einer eheähnlichen Partnerschaft (Mann und Frau).
Wer erbt wenn mein Partner stirbt? Wir haben jeweils Kinder
aus früheren Ehen)
Ich lebe in einer eheähnlichen Partnerschaft (Mann und Frau).
Wer erbt wenn mein Partner stirbt? Wir haben jeweils Kinder
aus früheren Ehen)
hallo,
am einfachsten fällt das erben bei direkter blutlinie: großeltern/eltern/kinder/geschwister
hier gibt es auch große steuerfreibeträge.
bei einer partnerschaft kann auch vererbt werden, wobei eine direkte blutlinie nie leer ausgeht (pflichtteil).
erben vom partner bedeutet auch immer einen hohen steuersatz!
grüße eberhard
Ich lebe in einer eheähnlichen Partnerschaft (Mann und Frau).
Wer erbt wenn mein Partner stirbt? Wir haben jeweils Kinder
aus früheren Ehen)
Hallo, ich bin zwar kein Jurist, deshalb kann ich dir nur ganz unverbindlich antworten, aber soweit ich weiss, könnt ihr gegenseitig NICHT erben, es sei denn, ihr macht ein rechtsgültiges Testament.
Aber selbst dann steht den jeweiligen Kindern ein Pflichtteil zu.
Um zu erben, muss man meines Wissens verheiratet sein.
Ich hoffe, das hilft dir schon mal etwas, aber frage lieber noch jemanden, der sich da wirklich auskennt.
lg aus Hamburg
Hallo,
ich kenne mich in >Sachen Recht nicht serh gut aus. Aber rein logisch würde ich sagen, die jeweiligen Kinder. Sind ja die nächsten Angehörigen.
LG
Es erben die Kinder, und so vorhanden erberechtigte Expartner. Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern geht übrigens die Vermögenssorge auf den nicht verstorbenen Elternteil über. Einiges kann man per Testament regeln, manches nicht.
Gruß anna
Ich lebe in einer eheähnlichen Partnerschaft (Mann und Frau).
Wer erbt wenn mein Partner stirbt? Wir haben jeweils Kinder
aus früheren Ehen)
Ich lebe in einer eheähnlichen Partnerschaft (Mann und Frau).
Wer erbt wenn mein Partner stirbt? Wir haben jeweils Kinder
aus früheren Ehen)
Hallo Pfister69,
wenn Ihr „einfach nur so“ zusammenlebt und es stirbt z.B. Dein Partner, sind seine Kinder seine Erben. Bei Dir das Gleiche.
Ihr solltet unbedingt ein Testament machen bzw. Euch von einem Notar beraten lassen.
MfG
steinboeckle