Erben in einer multinationalen Familie

Hallo ihr lieben Wissenden,

die verrücktesten Geschichten schreibt immer noch das Leben selbst. Dieser Tage
ist ein Verwandter einer Freundin verstorben. Er war italienischer Staatsbürger,
verwitwet, in Deutschland lebend und auch hier verstorben. Er hatte einen
außerehelichen Sohn, der von einem US-Amerikaner adoptiert wurde und in den USA
lebt. Ferner hatte er eine deutsche Lebensgefährtin - aber kein Testament
gemacht. Die gute Frau geht leer aus, das weiß sogar ich als Laie.

Rein Interessehalber haben wir uns nun gefragt,
* nach dem Recht welchen Landes die Erbangelegenheiten geregelt werden,
* ob der Sohn und dessen Nachkommen durch die Adoption aus der Erbfolge
rausfällt,
* und ob es stimmt, dass die deutsche Lebensgefährtin nicht befugt ist, die
Beerdigung des Verstorbenen zu organisieren.Das müssten,so hieß es,leibliche
Verwandte machen.

Ist echt bloß müßige Neugier, zu erben gibt’s nix. Aber wenn uns einer hilft,
schlauer zu werden, freuen wir uns.

Lieben Gruß und Dankeschön

Edith

Hallo Edith

ich bin zwar auch nur Laie, aber ich versuch mal mein bestes :smile:

Die erste Frage

* nach dem Recht welchen Landes die Erbangelegenheiten
geregelt werden,

kann ich dir nicht beantworten.

aber soviel weiß ich:

* ob der Sohn und dessen Nachkommen durch die Adoption aus der
Erbfolge rausfällt,

Ja, sie haben keinerlei Anspruch auf Erbe, da man mit der Addoption auch den Anspruch auf das Erbe ablehnt.

* und ob es stimmt, dass die deutsche Lebensgefährtin nicht
befugt ist, die Beerdigung des Verstorbenen zu organisieren.Das müssten,so hieß es,leibliche Verwandte machen.

100% weiß ich das auch nicht, aber ich denke, wenn ein Verwandter mit zum Bestattungsunternehmen geht und die Lebensgemeinschaft der Beiden bestätigt, sollte das doch eigentlich kein Problem sein, oder ???
Also wissen tu ich das nicht, aber das ist so eine Vermutung.

Hoffe dir ist damit zumindest ein bisschen weiter geholfen :smile:

gruß
Karin

* und ob es stimmt, dass die deutsche Lebensgefährtin nicht
befugt ist, die
Beerdigung des Verstorbenen zu organisieren.Das müssten,so
hieß es,leibliche
Verwandte machen.

bin auch kein fachmann, aber geb einfach mal meine meinung dazu ab:

die beerdigung „organisieren“ darf jeder, d.h. aber auch im gleichen atemzug, wer den sarg aussucht, den leichenschmaus in auftrag gibt, die sterbebilder druckt, der hat auch die kosten zu ünernehmen…

d.h. macht es die lebensgefährtin und kriegt nix vom erbe, dann zahlt sie es aus der eigenen tasche. sie kann sie aber an die erben wenden und denen die rechnungen vorlegen und fragen ob sie nicht die kosten übernehmen…